Die Möbel vom Ex?

3 Antworten

auf jeden Fall zur ÖRA gehen, das ist eine juristische Sache. Weg mit Schaden und hoffentlich wird er nicht ungmütlich!

Setz ihm eine Frist bis xx

ansonsten landet alles auf dem Sperrmüll

S c h r i f t l i c h

Du setzt ihm eine Frist von 2 Wochen, mit der Ankündigng danach Miete für die für dich unnutzbare Fläche zu nehmen, Keller zählt nur hälftig.

Ab dem 6. Monat darfst du die Sachen verkaufen um davon deine Lagerkosten zu bestreiten. Verkaufst du die Sachen über deine Lagerkoste, dann bist du leider verpflichtet ihm den restbetrag auszuhändigen. 2 Wochen vor Abauf der 6 Monate würd ich an deiner stelle noch eine letzte Mahnung zur Abholung schicken

berlina76  11.12.2022, 10:48

Die 6 Monate würd ich ab dem 01.10. berechnen, denn seit dem hat er ja ne eigene Wohnung.

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MotzPuppe 
Fragesteller
 11.12.2022, 17:01

Hey

Vielen lieben herzlichen Dank ich werde es mal so versuchen.

Wünsche einen friedlichen dritten Advent

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