Die Möbel vom Ex?
Hallöchen 😊
Ende Mai wurde mein Ex aus der Haft entlassen und ich habe ihn im Juni als Untervermieter bei mir aufgenommen. Aus seiner ehemaligen Wohnung die während seiner Inhaftierung geräumt werden musste stehen so viele Sachen von ihm in meinem Keller dass ich selbst ihn nicht nutzen kann. Auch in meinem Wohnzimmer stehen seine Möbel. Eine Couch ein Sessel ein Couchtisch Regale etc am 15 August ließ er sich für mich völlig spontan gegen Abend von einem Ex Knast Kumpel abholen und packte einige Unterlagen und Anziehsachen und wolle bis er eine eigene Wohnung hat bei ihm bleiben. Zu meiner Frage was ist denn mit deinen Möbeln und Sachen aus dem Keller bekam ich nur die Antwort ich habe zur Zeit keinen Platz ich brauche erst eine Wohnung. Seit dem Tag habe ich ihn des öfteren angeschrieben was denn nun mit seinen Sachen wären da ich ja normal mein Wohnzimmer nutzen möchte was zu meiner Wohnung gehört und auch meinen Keller ... bekam ich immer nur als Antwort ich habe keinen Platz ich brauche eine Wohnung. Seit dem 01.10 bewohnt er eine eigene Wohnung und seine Möbel und die Sachen aus dem Keller hat er bis heute nicht abgeholt obwohl ich schon zwei Termine gegeben habe. Da hieß es ich habe keinen Wagen ich melde mich... was er dann natürlich wieder nicht tut. Das ganze ist jetzt vier Monate her wo er spontan ausgezogen ist und so langsam reißt mir echt der Geduldsfaden da ich in meiner eigenen zweieinhalb Zimmer angemieteten Wohnung in der Küche sitzen muss da mein Wohnzimmer mit seinen Möbeln vollsteht und in meinem Keller nicht mal Platz für ein Karton besteht wegen seinen Sachen. Mich würde interessieren welche Rechte besitze ich in meiner eigenen Wohnung ... es kann ja nicht sein dass er als mein Ex Untermieter meine Wohnung und meinen Keller als kostenlose Lagerstätte benutzt und dann das Recht auch noch auf seiner Seite ist. Ich möchte endlich wieder meine zweieinhalb Zimmer angemietete Wohnung komplett für mich nutzen können.
Was genau kann ich tun? Und falls... welcher Anwalt ist dafür zuständig?
Ich bedanke mich im voraus und bin auf Antworten gespannt
3 Antworten
auf jeden Fall zur ÖRA gehen, das ist eine juristische Sache. Weg mit Schaden und hoffentlich wird er nicht ungmütlich!
Setz ihm eine Frist bis xx
ansonsten landet alles auf dem Sperrmüll
S c h r i f t l i c h
Du setzt ihm eine Frist von 2 Wochen, mit der Ankündigng danach Miete für die für dich unnutzbare Fläche zu nehmen, Keller zählt nur hälftig.
Ab dem 6. Monat darfst du die Sachen verkaufen um davon deine Lagerkosten zu bestreiten. Verkaufst du die Sachen über deine Lagerkoste, dann bist du leider verpflichtet ihm den restbetrag auszuhändigen. 2 Wochen vor Abauf der 6 Monate würd ich an deiner stelle noch eine letzte Mahnung zur Abholung schicken
Die 6 Monate würd ich ab dem 01.10. berechnen, denn seit dem hat er ja ne eigene Wohnung.
Hey
Vielen lieben herzlichen Dank ich werde es mal so versuchen.
Wünsche einen friedlichen dritten Advent