Möbelabholung?

3 Antworten

Wie du in einem Kommentar schreibst, steht ihr beide als gemeinsame Hauptmieter im Mietvertrag. Dann hat er die gleichen Rechte und Pflichten an der Wohnung wie du und kann sie somit jederzeit betreten und auch nutzen. Deine Einwilligung ist dafuer nicht erforderlich und deine Anwesenheit natuerlich auch nicht.

Anders waere es nur bei einem entsprechenden Gerichtsurteil. Ein solches scheint es aber nicht zu geben, sonst haettest du es ja sicher erwaehnt.

Das darf er nicht , bevor nicht gerichtlich geregelt ist , wer was als Zugewinn erhält um wem was gehört .

Nimm Dir einen Anwalt, reiche die Scheidung ein und wechsel das Türschloss

Er bezahlt die Miete. Natürlich darf er die von ihm bezahlten Mietsache uneingeschränkt nutzen. Du solltest eigentlich froh sein, dass er das so kooperativ handhabt. Wenn er nicht mehr gezahlt hätte, hättest du auch schon längst die fristlose Kündigung erhalten. Falls es dir nicht passt an dem Tag, bitte ihn doch, einen Tag früher oder später zu kommen oder um eine andere Uhrzeit. Sonst frage eine Person deines Vertrauens, ob sie Zeit hat, ebenfalls vor Ort zu sein.

Megane963 
Fragesteller
 25.04.2023, 23:15

Leider liegst Du da etwas falsch,er ist verpflichtet die Miete für ein Jahr zuzahlen,außer ich würde eine passende Wohnung finden da wir beide im Mietvertrag stehen können nur wir beide das Haus kündigen

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Alarm67  26.04.2023, 07:53
@Megane963

Und?

Was hindert ihn daran trotzdem nicht zu zahlen, wenn Du ihn "ärgerst"?

Zwei fehlende Monatsmieten berechtigen den Vermieter zur Kündigung.

Und den Stress mit dem Ex interessiert den Vermieter nicht!!!

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