Der Handwerker möchte vor Beginn der Dachsanierung eine Anfangsabschlagszahlung, die auch 19% Mehrwertssteuer beinhaltet. Ist das ok?

5 Antworten

Die Beaufschlagung mit MwSt ist okay (s. wfwbinder). Die Zahlung sollte unbedingt unbar erfolgen (§ 35a EStG könnte ja eine Rolle spielen!).

Ich weiß nicht, um welche Beträge es hier geht, aber Deine Abschlagzahlung ist nicht gegen Insolvenz und nicht gegen Nichtstun des Handwerkerbetriebs geschützt. Du solltest Dir daher vor Zahlung eine Bankbürgschaft der Bank des Handwerkers geben lassen.

Möglicherweise wird der Handwerker einwenden, dass für das Geld die Ware eingekauft und auf die Baustelle geliefert wird. Aber diese Ware ist idR noch mit einem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten belastet, so dass die gelagerte Ware für Dich solange keine Sicherheit darstellt, wie nicht der Lieferant (meistens Dachdecker-Einkaufsgenossenschaft) das Geld vom Handwerker erhalten hat und Dir das bestätigt hat. Nach Erhalt dieser Bestätigung könntest Du die Bürgschaft zurückgeben. 


Seriöse Unternehmen machen so etwas nicht. Da erfolgt eine Abschlagzahlung erst nach Arbeitsaufnahme, bzw. wenn ein Teil fertiggestellt ist, oder wenn Material geliefert wird.

Warum wohl wurde diese Abschlagzahlung nicht beim Angebot und bei der Auftragsvergabe erwähnt? Nein, dies bedeutet ganz klar, der Dachdeckerbetrieb will nachverhandeln und die Konditionen nach Auftragsvergabe ändern. Was denkst Du, wird da noch an Überraschungen kommen?

Ich würde den Auftrag zurückziehen und neu vergeben, da nicht gewährleistet ist, das überhaupt die Arbeit aufgenommen wird. Steitigkeiten sind da absehbar.

Was passiert eigendlich, wenn die das Dach abdecken und dann die nächste reisen Zahlung verlangen? Dann zahlst Du jede Summe, nur damit Dein Dach wieder eingedeckt wird.

Dieses Vorgehen ist eine beliebte Masche bei Betrügereien. Kann man alle paar Monate in der Zeitung lesen.....


Das ist richtig, denn gemäß der Mindestistbesteuerung muss er ausjedem eingehenden Betrag die 19 % Steuer herausrechnen und abführen.

herbstaster:

Wie sieht die Praxis aus? Du hast einen seriösen, vielleicht jahrzehntelang ortsansässigen Unternehmer gewählt, mit gute Referenzen. Du hast einen verbindlichen Festpreis mit Fertigstellungstermin schriftlich bestätigt bekommen. Vor Beginn der Arbeiten möchte er eine Anzahung von z.B. 25 %.

Lehnst du ab, mußt du vermutl. einen anderen, dir genehmen Unternehmer suchen und vor allem finden.

Ich habe es unlängst für meine Schwester praktiziert und hatte anfangs ähnliche Bedenken - wie viele Bedenkenträger.

Das Dach wurde frist- und fachgerecht gedeckt. Zwischendurch gab es eine weitere Abschlagszahlung. 

Das ist eigentlich schon ein bisschen unverschämt. Du könntest über den Tisch gezogen werden.

Für Bauleistungen gibt es Regelungen im BGB und noch die  - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)- das ist sowas wie eine AGB für Bauleistungen.

Auf jeden Fall mit der zuständigen Innung telefonieren und sich erkundigen was lokal üblich ist. Bauleistungen werden üblicherweise nach Leistungserbringung in Raten bezahlt bis zur Endabnahme.

Hoffentlich hast du noch keinen Vertrag unterschrieben.

Infos und Hilfe bekommst du auch beim Bauherrrenschutzbund, da musst du allerdings Mitglied werden für 60 Euro Jahresbeitrag.