Darf Rentenversicherung Schulden der Mutter von halbwaisenrente abzahlen?

2 Antworten

Nein.

Die Schulden der Mutter dürfen nicht mit einer Halbwaisenrente der Kinder bezahlt werden. Offenbar ist da etwas schief gegangen! Anspruchsberechtigt ist nämlich nicht die Mutter, sondern das jeweilige Kind. § 48 SGB VI Waisenrente (sozialgesetzbuch-sgb.de) Mit einem vollstreckbaren Titel gegen die Mutter kann daher die Rente der Kinder nicht gepfändet und an die Gläubiger gezahlt werden. Du solltest sofort einen Termin bei Eurer örtlichen Rentenberatungsstelle machen und dort einen Widerspruch einlegen. Außerdem beantragst Du die Auszahlung der gesamten, fehlerhaft an die Gläubiger überwiesenen Beträge an Dich. Dazu gibst Du Dein eigenes Girokonto an. Die Rentenversicherung muss alles, was an die Gläubiger ausbezahlt wurde, an Dich erstatten. Und zwar rückwirkend. Ansonsten gehst Du zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Unabhängig davon wären Waisenrenten, sofern gegen den richtigen Anspruchsberechtigten gepfändet worden wäre, ohnehin nur wie Arbeitseinkommen pfändbar. Auch insoweit ist offensichtlich ein Fehler unterlaufen. § 850b ZPO - Bedingt pfändbare Bezüge - dejure.org