Darf Rentenversicherung Schulden der Mutter von halbwaisenrente abzahlen?
Darf Rentenversicherung Schulden der Mutter, wo das Kind lebt, von halbwaisenrente abzahlen (also von der Halbwaisenrente des Kindes einfach abziehen und an Gläubiger zahlen)
2 Antworten
Nein.
Die Schulden der Mutter dürfen nicht mit einer Halbwaisenrente der Kinder bezahlt werden. Offenbar ist da etwas schief gegangen! Anspruchsberechtigt ist nämlich nicht die Mutter, sondern das jeweilige Kind. § 48 SGB VI Waisenrente (sozialgesetzbuch-sgb.de) Mit einem vollstreckbaren Titel gegen die Mutter kann daher die Rente der Kinder nicht gepfändet und an die Gläubiger gezahlt werden. Du solltest sofort einen Termin bei Eurer örtlichen Rentenberatungsstelle machen und dort einen Widerspruch einlegen. Außerdem beantragst Du die Auszahlung der gesamten, fehlerhaft an die Gläubiger überwiesenen Beträge an Dich. Dazu gibst Du Dein eigenes Girokonto an. Die Rentenversicherung muss alles, was an die Gläubiger ausbezahlt wurde, an Dich erstatten. Und zwar rückwirkend. Ansonsten gehst Du zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Unabhängig davon wären Waisenrenten, sofern gegen den richtigen Anspruchsberechtigten gepfändet worden wäre, ohnehin nur wie Arbeitseinkommen pfändbar. Auch insoweit ist offensichtlich ein Fehler unterlaufen. § 850b ZPO - Bedingt pfändbare Bezüge - dejure.org
Mit Sicherheit nicht - denn auf welchem Recht sollte das fußen - halbwaisenberechtigt ist "das Kind" - HWR ersetzt den Unterhalt, welchen die verstorbene Person nicht mehr leisten kann.
Die Mutter erhält diese Form "des Unterhaltes" - sprich HWR nur stellvertretend.
Also hole Dir Unterstützung - Jugendamt - ersatzweise Rechtsanwalt
https://www.schutzkonto.de/news/geldeingang-von-kindesunterhalt-auf-einem-p-konto/