Halbwaisenrente vom Landesverwaltungsamt, trotz eheähnlicher Gemeinschaft und Kind?

2 Antworten

Ja guten Tag ! ;-))

Schön , dass du mal eine Frage bei uns stellst  !

Wie alt bist du ?? Bist du noch berechtigt ??

Ich zitiere mal :

"Waisengeld

Halbwaisen erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 12 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent des Ruhegehalts des Verstorbenen. Ist der überlebende Elternteil einer Halbwaise nicht witwen- oder witwergeldberechtigt, wird Vollwaisengeld gezahlt. Vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ist das Waisengeld von einem Antrag der Waisen und davon abhängig, dass  nach dem Kindergeldrecht dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld gegeben ist."

http://www.beamtenversorgungsrecht.de/beamtenversorgungsrecht/hinterbliebenenversorgung/ratgeber_beamtenversorgung_kapitel_4

Hat denn schon mal einer der Beamten diese Konstellation überprüft ? Oder ist das wie in Griechenland , "Was ich habe habe ich" ? Ich will es behalten . ;-)

Entschuldigung , aber wenn der Anspruch auf Kindergeld besteht , kann auch der Anspruch  deiner HW Rente bestehen .


Gruß Z... .

Hallo, ein Halbwaisengeld (nicht -rente) ist deshalb eben nicht wie Gehalt, denn Gehalt fällt nicht weg.

Zusammenziehen schadet nicht, Kind bekommen auch nicht, aber wie Zitterbacke schon geschrieben hat, gibt es das Waisengeld nicht ewig. Alter und Ausbildungsstatus z.B. müssen stimmen.

Viel Glück

Barmer