Riesterzulage vom kindesunterhalt abziehen?

1 Antwort

Derjenige, der das Kindergeld erhält, (dem es ausgezahlt wird) dem steht die Riester-Zulage zu. Da ist es egal, dass das Kindergeld dem Unterhalt angerechnet wird. Der Vater Deines Sohnes darf Dir wegen der Riester-Zulage deswegen nichts abziehen!