Darf mein Chef meine Erstausstattung nach der Ausbildung wegnehmen, weil ich dort nicht bleibe?(friseur)?
Und zwar kam meine Chefin damit nicht klar, dass ich gehen möchte nach der Ausbildung und wollte alles, was sie mir gegeben oder geschenkt hat, wieder wegnehmen. Die Scheren, die sie mir geschenkt hat Zu Weihnachten wollte sie sofort wieder haben und die Erstausstattung auch bei der Erstausstattung verstehe ich das noch aber ist ein Geschenk nicht ein Geschenk? Sie behauptet auch, sie wird rechtlich vorgehen, weil ich mich geweigert habe.
3 Antworten
Die Erstausstattung ist zurück zu geben, das Weihnachtsgeschenk nicht.
In Deutschland ist der AG dafür verantwortlich, das der AN mit Arbeitsmitteln ausgestattet wird, dementsprechend muss dich dein neuer Frisör neu ausstatten. Ich weiß, das Frisöre eigentlich eigene Scheren und co haben, aber wie gesagt Rechtlich muss der AG für Arbeitsmittel sorgen und diese Sachen bleiben Eigentum des AG.
Die Erstausstattung ist Betriebseigentum, das du zurück geben musst, wenn du dort nicht mehr arbeitest. Ein Geschenk nicht, wenn du beweisen kannst, dass es tatsächlich ein Geschenk war. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, sondern alles zurück geben.
Die Erstausstattung musst du natürlich zurück geben. Ob und was sie dir womöglich geschenkt hat, können wir hier kaum beurteilen. Kannst du die Schenkung nachweisen? Wenn nicht, dann gib es auch zurück und mach einen Haken an die ganze Sache. Willst du dich jetzt wegen ein paar Scheren großartig rumstreiten?