Darf mein Chef meine Erstausstattung nach der Ausbildung wegnehmen, weil ich dort nicht bleibe?(friseur)?

3 Antworten

Die Erstausstattung ist zurück zu geben, das Weihnachtsgeschenk nicht.

In Deutschland ist der AG dafür verantwortlich, das der AN mit Arbeitsmitteln ausgestattet wird, dementsprechend muss dich dein neuer Frisör neu ausstatten. Ich weiß, das Frisöre eigentlich eigene Scheren und co haben, aber wie gesagt Rechtlich muss der AG für Arbeitsmittel sorgen und diese Sachen bleiben Eigentum des AG.

Die Erstausstattung ist Betriebseigentum, das du zurück geben musst, wenn du dort nicht mehr arbeitest. Ein Geschenk nicht, wenn du beweisen kannst, dass es tatsächlich ein Geschenk war. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, sondern alles zurück geben.

Die Erstausstattung musst du natürlich zurück geben. Ob und was sie dir womöglich geschenkt hat, können wir hier kaum beurteilen. Kannst du die Schenkung nachweisen? Wenn nicht, dann gib es auch zurück und mach einen Haken an die ganze Sache. Willst du dich jetzt wegen ein paar Scheren großartig rumstreiten?