Geschenk schon aufgemacht, jetzt wird es nicht zurück genommen. Erlaubt?
Ich habe meiner Freundin zu Weihnachten ein Parfum geschenkt. Zwangsläufig hat sie es geöffnet, um es auszuprobieren und zu schauen, ob es ihr gefällt. Sie hat jedoch schon nach einem kurzen Stäuber festgestellt, dass ihr das Parfum nicht gefällt. Jetzt wollte ich es zurück geben und der Verkäufer weigert sich es zurück zu nehmen, weil es schon geöffnet war. Muss ich das so akzeptieren?
2 Antworten
Grundsätzlich ist es Kulanz der Händler, Ware zurückzunehmen oder zu tauschen. Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf Umtausch bei Kauf in einem normalen Geschäft.
Die Öffnung des Parfüms stellt eine Minderung des Werts dar und damit kann der Händler logischerweise die Rücknahme verweigern. Wenn Du nächstes Mal der Freundin ein Parfüm schenkst, solltest Du entweder ihren Geschmack sehr gut kennen oder sie zur Auswahl mitnehmen oder einfach nur einen Gutschein für ein Parfüm verschenken. Letzeres kann allerdings teuer werden, wenn man ins passende Geschäft geht :-)
Bei Parfumdreams ist meiner Meinung nach ein Umtausch möglich. Mit einem entsprechenden Gutscheincode wird es sogar noch günstiger als im Laden. Hier gibt es Gutscheine: http://www.parfumgutscheine.de/coupons/parfumdreams/
Vielleicht naechstemal besser online Parfum kaufen?