Darf eine KFZ Werkstatt eine Proberunde/Einstellfahrt mit einem Polizeiwagen tätigen?

2 Antworten

Ob Verkehrskontrollen oder andere hoheitliche Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, hängt nicht von dem verwendeten Fahrzeug ab, sondern von den Personen im Fahrzeug. So darf dich grundsätzlich auch ein Polizist in seinem Privatwagen anhalten, wenn er einen Grund dafür sieht. Werkstattmitarbeiter hingegen bleiben Werkstattmitarbeiter, egal in welchem Auto sie sitzen.

Bei der Polizei gehe ich davon aus, dass entsprechende Verträge mit den Fahrzeugherstellern bestehen. Das kommt darauf an, welche Regelungen das entsprechende Bundesland getroffen hat. Das gleiche dürfte für die Berufsfeuerwehr und den angeschlossenen Rettungsdienst gelten. Die anderen Hilfsorganisationen hingen machen ihre eigenen Verträge und lassen auch durchaus in freien Werkstätten reparieren. Die freiwilligen Einheiten in der FF oder den HiOrgs sowieso.

Verkehrskontrollen und andere Maßnahmen werden nicht von Fahrzeugen durchgeführt, sondern von den jeweiligen Beamten. Daher kann das auch ein Privatfahrzeug oder ein Lkw sein, der genutzt wird, um die Beamten vor Ort zu bringen.

Mitarbeiter einer Werkstatt dürfen natürlich Testfahrten durchführen, das bedeutet ja nicht, dass sie Sonderrechte oder irgendwelche anderen Privilegien in Anspruch nehmen.

Ob hier nur markeneigene Werkstätten verwendet werden, wage ich zu bezweifeln, denn die AW-Kosten sind dort deutlich höher. Ich kann zur Polizei nichts sagen, aber Rettungsdienstfahrzeuge werden durchaus auch in freien Werkstätten gewartet und repariert. Die Sonderauf- und -einbauten werden von spezialisierten Werkstätten installiert und gewartet.