Mitbewohner stark verschuldet Können unsere Dinge vom Gerichtsvollzieher eingezogen werden?

4 Antworten

Kann er nciht, aber wenn ihr ernsthafte Risiken seht, dann klebt doch auf jeden wertvollen Gegenstand einen Aufkleber mit dem Namen des Eigentümers. Kann man ja auch damit begründen, dass man in der WG nciht durcheinander kommen will.

Ganz klar nein.

Oberhalb der Pfändungsgrenze kann der GV nur auf Dinge ein Siegel kleben, die ganz sicher und nachweislich dem Schuldner gehören.

Und wenn ihr Angst vor dem GV habt. Klebezettel drauf : Eigentum von xy. (oder sicherheitshalber die wichtigen und teueren Dinge bei einem Freund für ein paar Tage unterstellen, aber wirklich nur die, die einem gehören!!!

Ne so einfach auch nicht, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse muss der nicht klären

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Nein, wenn die Sachen Euch gehören, dann gibt es für den Gerichtsvollzieher wohl keine Möglichkeit, sie zu pfänden. Ihr haftet ja nicht für die Schulden, nur weil jemand mit Euch zusammen wohnt.

Und sollte der Gerichtsvollzieher tatsächlich euer Eigentum pfänden so könnt ihr es sofort herausfordern. Darüber hinaus solltet ihr euch überlegen ob es nicht sinnvoller wäre sich vom Mitbewohner zu trennen wenn ihr ihm nicht vertrauen könnt und Angst um euer Eigentum habt. Tipp: Euer Eigentum mit eurem Namen versehen (Etikett oder ähnliches).