Darf ein Bruder mehr Geld einbehalten bei dem Verkauf der gemeinen Immobilie?

2 Antworten

"2022 wurde eine gemeinsame Wohnung verkauft, jeweils sollten 50/ 50 vom Verkauf erhalten.

Allerdings behält Bruder A 60 % und Bruder B 40%"

Und warum kümmerst Du dich erst jetzt darum?

Und sollte es so sein, dass die anderen beiden Wohnungen einen unterschiedlichen Wert haben, erscheint mir die Vorgehensweise aus 2022 logisch.

Was sagt denn der Notarvertrag, was die Auszahlung angeht, aus 2022 dazu aus??

Bububu 
Fragesteller
 21.06.2023, 19:25

Weil die Wohnung erst 12/22 verkauft wurde und jetzt der Bruder B viel weniger Geld für seine Wohnung bekommt als geschätzt und somit mehr Verluste hat als Bruder A

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Alarm67  21.06.2023, 19:42
@Bububu

Das betrifft ja auch die andere Wohnung deines Bruders!

Fällt der Wert der Wohnung B aufgrund der aktuellen Situation, fällt ebenfalls der Wert der Wohnung von A!

Deine Ansicht hierzu erscheint mir unlogisch!!!

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Bububu 
Fragesteller
 21.06.2023, 19:45
@Alarm67

Ja aber was hat Wohnung C mit A und B zu tun?

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Bububu 
Fragesteller
 21.06.2023, 19:46
@Bububu

Wohnung C wurde verkauft zu je 50/50 es war nie die Rede das Bruder A mehr einbehalten darf. Sondern erst wenn A oder B verkauft wird oder nicht?

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Weil mal die Rede war das die anderen 2 Wohnungen die je einen Bruder gehören verschieden Wert sind.

Was genau ist damit gemeint? Ich verstehe nicht ganz, wem jetzt welche Wohnung genau gehört(e).

So sollte zur schatzungszeit einen Ausgleich geben falls Bruder B auch wirklchb den geschätzten Preis bekommen hätte.

Warum überhaupt ein Ausgleich? Oder wurden euch die Wohnungen übertragen/vererbt?

Ach ja:

2022 wurde eine gemeinsame Wohnung verkauft, jeweils sollten 50/ 50 vom Verkauf erhalten. 
Allerdings behält Bruder A 60 % und Bruder B 40%

Warum hat man die Aufteilung zur Hälfte nicht direkt bereits im Kaufvertrag geregelt?

Bububu 
Fragesteller
 21.06.2023, 19:14

Verkaufte Wohnung waren beide im Grundbuch eingetragen, genauso wie Wohnung A die der Bruder A behalten hat und Wohnung B war nur von Bruder B im Grundbuch eingetragen.

Bruder A möchte seine Wohnung behalten und nicht verkaufen und Bruder B möchte die verkaufen als das im Raum stand wurden Wohnung A und B geschätzt was für bruder B einen höheren Wert erzielt wegen Garteneinteil. Als die 1. Wohnung verkauft wurde lief das alles über Bruder A dieser hat sich einfach die Differenz gleich einbehalten obwohl Bruder B die wohnung B nicht verkauft hatte.

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Bububu 
Fragesteller
 21.06.2023, 19:18

Warum hat man die Aufteilung zur Hälfte nicht direkt bereits im Kaufvertrag geregelt?

Dieser war so im Kaufvertrag und beim Notar eingetragen

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Bububu 
Fragesteller
 21.06.2023, 19:21

Warum hat man die Aufteilung zur Hälfte nicht direkt bereits im Kaufvertrag geregelt?

Dieser war so im Kaufvertrag und beim Notar eingetragen, sogar auf die Überweisung stand 50% vom Verkaufpreis der Wohnung...... Doch das wurde nicht überwiesen sondern weniger als vereinbart.

Kann man die Bank auch dafür belangen?

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orgel  21.06.2023, 19:30
@Bububu

Nochmal die Frage:

Warum überhaupt ein Ausgleich? Oder wurden euch die Wohnungen übertragen/vererbt?

Und dann die Frage, warum euch nicht alle drei Wohnungen gemeinsam gehören?

Nein, die Bank nicht. Es wäre eher zu hinterfragen, warum der Notar die Eigentumsumschreibung veranlasst hat, wenn die Kaufpreiszahlung nicht gemäß Kaufvertrag erfolgt ist. Da hättest du schon früher tätig werden müssen.

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Bububu 
Fragesteller
 21.06.2023, 19:39
@orgel

Diese 3 Wohnungen haben beide gemeinsam gekauft jeder Bruder hat die Hälfte bezahlt.

Weil Bruder B nicht gegen Bruder A klagen möchte/ wollte um das Familiensegen aufrecht zu halten. Er bemerkt erst jetzt das er so benachteiligt wurde.

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Alarm67  21.06.2023, 19:54
@Bububu

"Dieser war so im Kaufvertrag und beim Notar eingetragen, sogar auf die Überweisung stand 50% vom Verkaufpreis der Wohnung...... Doch das wurde nicht überwiesen sondern weniger als vereinbart."

Also sorry, ich kenne das nur so, sofern das mit dem Kaufpreis 50:50 festgehalten wurde, dass der/die Verkäufer dem Notar schriftlich bestätigen muss, dass das Geld eingegangen ist.

Hast Du das damals gemacht?

Wenn ja warum, war doch zu wenig!?!?!

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Bububu 
Fragesteller
 21.06.2023, 19:57
@Alarm67

Das lief alles über Bruder A, da er sich um den Verkauf gekümmert hat ( da er den Käufer gefunden hat) Bruder B war nur am Notar Termin um zu unterschreiben und dort stand ebenfalls jeweils 50 /50 allerdings hat Anscheinend Bruder A nur seine Kontonummer angegeben was für Bruder B auch nicht schlimm war, weil eben jeder die Hälfte bekommen sollte. Alles andere hat Bruder A in die Hand genommen.

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orgel  21.06.2023, 20:06
@Bububu
dort stand ebenfalls jeweils 50 /50 allerdings hat Anscheinend Bruder A nur seine Kontonummer angegeben

Dann lässt man im Kaufvertrag beide Kontonummern und die 50/50 Zahlung aufnehmen.
Und warum die ganze Sache mit der Ausgleichszahlung, wenn die ganzen Wohnungen beiden je zu Hälfte gehören?

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Bububu 
Fragesteller
 21.06.2023, 20:14
@orgel

Weil die Wohnungen haben sie sich aufgeteilt das jeder eine nimmt. Da Wohnung B nur auf B im Grundbuch eingetragen ist weil es eine Versteigerung war. Wurde es so geregelt das er diese behält und bruder A die andere wohnung bekommt. Durch das schätzen, kam das thema ausgleich ins spiel, falls mal die Wohnungen A und B verkauft werden. Aber das Bruder A von Wohnung C mehr Geld einbehalten darf war nie die Rede.

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