Darf ein Bruder mehr Geld einbehalten bei dem Verkauf der gemeinen Immobilie?
2008 kauf der ersten Wohnung
2011 kauf der 2 weiteren Wohnungen
2022 wurde eine gemeinsame Wohnung verkauft, jeweils sollten 50/ 50 vom Verkauf erhalten.
Allerdings behält Bruder A 60 % und Bruder B 40%
Weil mal die Rede war das die anderen 2 Wohnungen die je einen Bruder gehören verschieden Wert sind. So sollte zur schatzungszeit einen Ausgleich geben falls Bruder B auch wirklchb den geschätzten Preis bekommen hätte.
Meiner Meinung nach sollte dieser Ausgleich erst stattfinden sobald eine der Wohnungen verkauft wird, oder täusche ich mich?
Weil im Moment sind die Immobilien viel viel weniger wert als wie vor 1 Jahr geschätzt.
Ich hoffe es ist irgwie verständlich und hoffe auf Rückmeldung.
2 Antworten
"2022 wurde eine gemeinsame Wohnung verkauft, jeweils sollten 50/ 50 vom Verkauf erhalten.
Allerdings behält Bruder A 60 % und Bruder B 40%"
Und warum kümmerst Du dich erst jetzt darum?
Und sollte es so sein, dass die anderen beiden Wohnungen einen unterschiedlichen Wert haben, erscheint mir die Vorgehensweise aus 2022 logisch.
Was sagt denn der Notarvertrag, was die Auszahlung angeht, aus 2022 dazu aus??
Weil mal die Rede war das die anderen 2 Wohnungen die je einen Bruder gehören verschieden Wert sind.
Was genau ist damit gemeint? Ich verstehe nicht ganz, wem jetzt welche Wohnung genau gehört(e).
So sollte zur schatzungszeit einen Ausgleich geben falls Bruder B auch wirklchb den geschätzten Preis bekommen hätte.
Warum überhaupt ein Ausgleich? Oder wurden euch die Wohnungen übertragen/vererbt?
Ach ja:
2022 wurde eine gemeinsame Wohnung verkauft, jeweils sollten 50/ 50 vom Verkauf erhalten.
Allerdings behält Bruder A 60 % und Bruder B 40%
Warum hat man die Aufteilung zur Hälfte nicht direkt bereits im Kaufvertrag geregelt?
Verkaufte Wohnung waren beide im Grundbuch eingetragen, genauso wie Wohnung A die der Bruder A behalten hat und Wohnung B war nur von Bruder B im Grundbuch eingetragen.
Bruder A möchte seine Wohnung behalten und nicht verkaufen und Bruder B möchte die verkaufen als das im Raum stand wurden Wohnung A und B geschätzt was für bruder B einen höheren Wert erzielt wegen Garteneinteil. Als die 1. Wohnung verkauft wurde lief das alles über Bruder A dieser hat sich einfach die Differenz gleich einbehalten obwohl Bruder B die wohnung B nicht verkauft hatte.
Warum hat man die Aufteilung zur Hälfte nicht direkt bereits im Kaufvertrag geregelt?
Dieser war so im Kaufvertrag und beim Notar eingetragen
Warum hat man die Aufteilung zur Hälfte nicht direkt bereits im Kaufvertrag geregelt?
Dieser war so im Kaufvertrag und beim Notar eingetragen, sogar auf die Überweisung stand 50% vom Verkaufpreis der Wohnung...... Doch das wurde nicht überwiesen sondern weniger als vereinbart.
Kann man die Bank auch dafür belangen?
Nochmal die Frage:
Warum überhaupt ein Ausgleich? Oder wurden euch die Wohnungen übertragen/vererbt?
Und dann die Frage, warum euch nicht alle drei Wohnungen gemeinsam gehören?
Nein, die Bank nicht. Es wäre eher zu hinterfragen, warum der Notar die Eigentumsumschreibung veranlasst hat, wenn die Kaufpreiszahlung nicht gemäß Kaufvertrag erfolgt ist. Da hättest du schon früher tätig werden müssen.
"Dieser war so im Kaufvertrag und beim Notar eingetragen, sogar auf die Überweisung stand 50% vom Verkaufpreis der Wohnung...... Doch das wurde nicht überwiesen sondern weniger als vereinbart."
Also sorry, ich kenne das nur so, sofern das mit dem Kaufpreis 50:50 festgehalten wurde, dass der/die Verkäufer dem Notar schriftlich bestätigen muss, dass das Geld eingegangen ist.
Hast Du das damals gemacht?
Wenn ja warum, war doch zu wenig!?!?!
Das lief alles über Bruder A, da er sich um den Verkauf gekümmert hat ( da er den Käufer gefunden hat) Bruder B war nur am Notar Termin um zu unterschreiben und dort stand ebenfalls jeweils 50 /50 allerdings hat Anscheinend Bruder A nur seine Kontonummer angegeben was für Bruder B auch nicht schlimm war, weil eben jeder die Hälfte bekommen sollte. Alles andere hat Bruder A in die Hand genommen.
dort stand ebenfalls jeweils 50 /50 allerdings hat Anscheinend Bruder A nur seine Kontonummer angegeben
Dann lässt man im Kaufvertrag beide Kontonummern und die 50/50 Zahlung aufnehmen.
Und warum die ganze Sache mit der Ausgleichszahlung, wenn die ganzen Wohnungen beiden je zu Hälfte gehören?
Weil die Wohnungen haben sie sich aufgeteilt das jeder eine nimmt. Da Wohnung B nur auf B im Grundbuch eingetragen ist weil es eine Versteigerung war. Wurde es so geregelt das er diese behält und bruder A die andere wohnung bekommt. Durch das schätzen, kam das thema ausgleich ins spiel, falls mal die Wohnungen A und B verkauft werden. Aber das Bruder A von Wohnung C mehr Geld einbehalten darf war nie die Rede.
Weil die Wohnung erst 12/22 verkauft wurde und jetzt der Bruder B viel weniger Geld für seine Wohnung bekommt als geschätzt und somit mehr Verluste hat als Bruder A