Mit Bruder EFH mit Einliegerwohnung kaufen?

2 Antworten

Klar geht das.

Der einfachste weg ist ihr erwerbt das eigentum gemeinsam. Also vermutlich ihr 50% und dein Bruder 50%. Das steht dann auch so im Grundbuch. Es begründet aber weder spezifisches Eigentum an den 2 Wohnungen noch ein Sondernutzungsrecht... also ihr für eure Wohnung, er für seine.

Das könnt ihr entweder vertraglich zwischen euch klären oder wenn ihr die absolut sichere Variante und Streitigkeiten/Unklarheiten vermeiden wollt direkt notariell das Haus entsprechend teilen lassen. Im zweiten Teil hätte dann jeder 50% am Eigentum, verbunden mit einem Sondernutzungsrecht für die jeweilige Wohnung.

Ja, das ist möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
annik219 
Fragesteller
 03.03.2021, 14:48

Das hört sich ja gut an. Sind bestimmte Voraussetzungen dafür nötig?

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