pflichtteil nach verkauf des grundstücks

4 Antworten

Hallo,

wenn es zu einem vernünftigen Preis verkauft wurde, habt Ihr Anspruch aus dem Erbe heraus an dem verbliebenen Vermögen.

Wenn es allerdings unter Wert verkauft wurde, kann es teilweise eine Schenkung sein und dann muss der Bruder sich das auf seinen Erbteil anrechnen lassen.

im Einzelfall sehr kompliziert und schwer durchzusetzen.

viel glück

Barmer

Hallo, dein Vater kann doch mit seinem Eigentum machen was er will ! Er hat es verkauft, ok ! In diesem Fall nicht an einen fremden Käufer, sondern an deinen Bruder. Wer wollte es ihm verbieten ? Erst nach seinem Ableben kannst Du Ansprüche aus dem Nachlass deines Vaters geltend machen, falls noch etwas zu vererben ist. K.

mein vater hat sein grundstück an unseren bruder verkauft,uns wurde bis heute nichts gesagt.

Warum auch? Schliesslich ist jeder in der Verfügung seines Vermögens völlig frei und schuldet niemandem Rechenschaft, Zustimmung noch Ausgleich.

Oder zahlst du deine fiktiven Erben anteilig zur Pflichtteilsquote aus, wenn du etwas bei ebay verkaufst?

haben wir anspruch auf den pflichtteil?

Nein - der Anspruch besteht erst im Erbfall und nur dann, wenn man dann auch pflichtteilsberechtigt wäre - bist du das? Bei Erbverzicht, Erbunwürdigkeit oder schlicht vorher verstorben jedenfalls nicht :-)

G imager761

Pflichtteilsansprüche entstehen grundsätzlich erst beim Todesfall. Es gibt keinen Anspruch darauf, sich den Pflichtteil zu Lebzeiten auszahlen zu lassen - das geht nur auf freiwilliger Basis.

Wenn der Erbfall bereits eingetreten und sich der Verkaufserlös noch im Nachlass befindet, fließt er in die Berechnung des ordentlichen Pflichtteils mit ein. Wurde der Kaufpreis noch nicht oder nicht vollständig bezahlt, befindet sich die Forderung im Nachlass und fließt ebenfalls in die Berechnung des ordentlichen Pflichtteils mit ein. Wenn die Immobilie deutlich unter Wert verkauft wurde und damit eine teilweise Schenkung vorliegt, kommt ein Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen des Schenkungsanteils in Betracht.