Haushälfte auf Bruder übertragen-Grunderwerbsteuer?

1 Antwort

In der beschriebenen Konstellation fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies liegt daran, dass Erben von der Erbschaftsteuer befreit sind (§ 3 Nr. 2 GrEStG) und der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses ebenso nicht besteuert wird (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

Pitto524  24.09.2019, 13:59

Meinen Sie die Erben sind von der Grunderwerbsteuer befreit oder (wie sie geschrieben haben) von der Erbschaftssteuer ?

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