Darf der Vermieter mehr Miete verlangen bei einem längeren Besuch?

3 Antworten

Solange es sich um einen Besuch handelt - sprich der Gast hat sich auch nicht unter dieser Adresse gemeldet, solange geht es den Vermieter überhaupt nichts an, wen Du zu Besuch hast.

Wird der Aufenthalt des Gastes länger, so dass sich daraus auch eine Meldepflicht für diese Adresse ergibt, dann ist der Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen. Werden einzelne Posten der Nebenkosten nach Personen umgelegt, dann ist dem Vermieter gegenüber die Anzeigepflicht gegeben.

Vor etwa 15 Jahren hatten meine Schwiegereltern längeren Besuch. Die Genossenschaft sagte damals dass die Nebenkosten erhöht werden, wenn der Besuch länger als 3 Monate bleibt.

Grundsätzlich darf ein Mieter Besuch wie etwa seine Familie oder Freunde unbegrenzt nach Anzahl der Personen, Dauer und Häufigkeit empfangen.

Art. 2 GG schützt insoweit die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Mieters und geht dem Eigentumsschutz des Vermieters aus Art.14 GG in der Regel vor, es sei denn durch den Besuch wird der Vertragszeck gestört, die Mietsache beeinträchtigt oder ein andere Hausbewohner belästigt.

Das Verlangen nach mehr Miete ist unzulässig. Nicht bezahlen - bei einer Kündigung wird der Vermieter vor Gericht unterliegen.