Ab wann muss man dem Vermieter langfristige Gäste für die Nebenkosten melden?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.

Hier auch mal nachzulesen: http://www.mieterbund.de/867.html

DH. Richtig, ab 6 Wochen ist die "Besuchszeit" überschritten.

Wenn aber alle Betriebskosten nach Qm und nicht verbrauchsabhängig umgelegt werden, dann wäre es (fast) egal.

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