Darf das Jobcenter Leistungen verweigern trotz Umschulung?
Das Problem ist, dass mein Vermieter mir keine Vermieterbescheinigung ausstellen will. Mit dem gibt es auch schon seit 11 Jahren immer wieder Probleme, aber das ist ein anderes Thema. Das Jobcenter jedoch will erst weiterzahlen sobald diese da ist. Ich habe jetzt gelesen dass das Jobcenter wohl eigentlich keinen Anspruch auf eine Vermieterbescheinigung hat und nur die Nebenkostenabrechnung verlangen kann. Selbst dann wenn ich diese nicht einreiche können die die Leistung nicht verweigern, sondern die Leistung nur auf das übliche Minimum reduzieren. Stimmt das? Und wenn ja, was kann ich tun? Ich bin in einer Umschulung/Ausbildung welche das Jobcenter mir finanziert hat und diese droht jetzt zu scheitern wenn ich kein Geld mehr bekomme! Wenn ich die abbrechen muss muss ich die ca. 50 000 € ans Jobcenter zurückzahlen. Die habe ich aber nicht! Die kennen mich schon länger da ich öfter von ALG2 leben musste und kenne daher meine Situation (selber Sachbearbeiter). Ich empfinde das, vor allem der Art und Weise nach wie mir das persönlich mitgeteilt wurde, schon als Schikane.
2 Antworten
Relativ einfach - ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet einem Mieter eine "Vermieterbescheinigung" ( was auch immer damit gemeint sein soll ) auszustellen.
Dem JC müssen zum Nachweis laufender Mietzahlungen die Kontoauszüge der Kunden genügen.
Das Jobcenter braucht keine Wohnungsgeberbescheinigung. Die möchten vom Vermieter wissen, wie hoch die tatsächliche Miete ist, wie groß die Wohnung ist, wie beheizt wird, wie viele Personen in der Wohnung leben etc. Das nennt man Mietbescheinigung. Dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet. Hier reicht es, den Mietvertrag und die Kontoauszüge vorzulegen. Wie wilees richtig schreibt. Also, was genau möchtest du eigentlich?
Ich möchte eigentlich nichts. Ich möchte nur dass die Leistungen weitergezahlt werden, wie ursprünglich vereinbart, damit ich die Umschulung machen kann. Das Jobcenter jedoch stellt sich quer und will nicht mehr zahlen solange die Bescheinigung nicht vorliegt. Die wissen aber eigentlich alles was die wissen müssen. Auch meine Wohnungsgröße, wie viele Leute hier leben und und und... Ich habe ehrlich gesagt mittlerweile den Eindruck dass die mich nur veräppeln wollen, b.z.w. dass der Sachbearbeiter schon wieder den dicken schwerfälligen Jungen spielt. Hat der besagte Mann übrigens schon früher oft gemacht und höre ich auch von anderen immer wieder wenn die von dort reden.
Vermieterbescheinigung ist der frühere Begriff für Wohnungsgeberbescheinigung
Um eine solche Wohnungsgeberbescheinigung kann es sich in diesem Fall kaum handeln, da FS in der Fragestellung explizit erwähnt, dass er mit besagtem Vermieter bereits seit 11 Jahren Probleme habe.
Aha, ok. Sicher? Wenn das wirklich stimmt, haben die ja bereits alles was die brauchen und dürfen die Zahlung somit auch nicht mehr weiter verweigern!
Mein Problem ist halt dass ich in einer Zwickmühle bin. Ich habe keine Zeit mehr und kein Geld. Das Jobcenter will etwas was ich nicht liefern kann, weil der Vermieter es nicht liefern will.
So wie es aussieht habe ich kaum Chancen gegen das jobcenter und muss mich mit dem abbruch meiner umschulung und eine damit verbundene umorientierung abfinden.
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Vermieterbescheinigung heißt heutzutage Wohnungsgeberbescheinigung. Jeder Vermieter ist verpflichtet, diese auszustellen. Außer die Person wohnt gar nicht da. Frist sind 14 Tage, da du dich innerhalb dieser Frist beim Einwohnermeldeamt anmelden musst.
Ja, das habe ich auch gelesen. Gilt aber nur für das Einwohnermeldeamt. Ansonsten aber hat der Mieter überhaupt keinen Anspruch darauf wie es aussieht. Die Frage ist halt ob das Jobcenter Anspruch darauf hat! Denn wenn ja, sieht es düster für mich aus und ich muss die Ausbildung hinschmeißen!
Der Mieter hat in jedem Fall Anspruch darauf. Schriftlich dem Vermieter Frist setzen, Kopie an die Meldebehörde und nach fruchtlosem Verstreichen stellt die Meldebehörde dem Vermieter einen Bußgeldbescheid zu mit der Auflage, die Bescheinigung auszustellen. Dem Jobcenter reicht die Mietbescheinigung des Vermieters, aus der hervorgeht, wie hoch die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Wohnung ist. Oder verwechselst du die Begriffe?
Wenn du seit 11 Jahren in der gleichen Wohnung lebst, dann kannst du keine Vermieterbescheinigung meinen, sondern die Mietbescheinigung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Zeig dem Jobcenter den Mietvertrag und deinen Kontoauszug mit dem Nachweis deiner Mietzahlungen.
Das ist leider falsch. Die Vermieterbescheinigung ist der frühere Begriff für Wohnungsgeberbescheinigung. Und nach dem neuen Meldegesetz sind Vermieter dazu verpflichtet. Macht der Vermieter das nicht, wird gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es kann natürlich sein, dass der Fragesteller die Begriffe nicht kennt und etwas ganz anderes meint.