Darf das Jobcenter einfach so den Inhalt meines Bankschließfachs überprüfen?

4 Antworten

Natürlich darf das Jobcenter nicht in Dein Bankschließfach sehen, das darf unter normalen Umständen niemand außer Dir.

Du bist aber gesetzlich verpflichtet, über Deine Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Sollte ein begründeter Verdacht auf Sozialbetrug vorliegen, denke ich, dass es auch möglich sein würde, von dritter Seite Einblick in ein Schließfach zu bekommen.

Ich kenne mich aber weder mit Sozialbetrug noch mit Schließfächern besonders aus.

Es gibt in Deutschland ein Bankgeheimnis!!!

Du bist allerdings beim Jobcenter zu wahrheitsgemäßer Aussage zu deinen Vermögensverhältnissen verpflichtet und das Jobcenter will auch dazu Belege haben.

Nein, das darf nicht mal die Bank.

Du mußt Auskunft drüber geben, was da drin ist, überprüfen lässt sich das nicht.

Na dann, dann spricht ja auch nichts dagegen, wenn die reinschauen, oder!?!?