Darf AG mein Bild während Krankschreibung von der Website entfernen?

4 Antworten

Sei doch froh, dass du nicht mehr auf der Website zu sehen bist. Ich weiß, dass das kleinere Betriebe häufig noch machen, weil sie glauben, dass sei irgendwie persönlicher, oder weil sie zeigen wollen wie groß die Belegschaft ist.

Aber letztendlich bringt es den Mitarbeiter:innen keinen Vorteil, sondern kann im Gegenteil sogar Nachteile haben.

Nö, das ist das Gegenteil von Verletzung deiner Datenschutzrechte. Für alle Daten die dein AG von dir veröffentlichen will braucht er dein OK.

Andersrum braucht er natürlich dein OK nicht, wenn er deine Daten von seiner Seite nimmt. Denn damit werden deine Daten ja geschützt.

Da du dich im Bewerbungsprozess befindet, der scheinbar vom AG verursacht wurde, muß dich dein AG bei deinem Bewerbungsprozess unterstützen. D.h. du forderst von deinem AG ein Arbeitszeugnis

Ich kenne zig Firmenwebseiten, auf denen nicht von allen Angestellten Fotos zu sehen sind - sei es, weil das Foto noch nicht gemacht oder eingereicht wurde oder weil der Angestellte das nicht will (ich würde mich jedenfalls dagegen wehren, wenn mein AG ein Foto von mir veröffentlichen wollte!). Noch nie wäre ich auch nur im entferntesten auf die Idee gekommen, dass eine Person, von der kein Foto zu sehen ist, dort nicht arbeitet?

Wieso es jetzt eine Datenschutzverletzung sein soll, dass KEIN Foto von Dir zu sehen ist, erschließt sich mir überhaupt nicht.

Weg-/rausnehmen stufe ich nicht als Verletzung des Datenschutzes ein!

Warum sollten Dritte durch ein fehlendes Bild von dir annehmen, dass Du krank bist?

Da verstehe ich den Zusammenhang nicht!

Was der AG natürlich nicht machen darf:

Dort wo das Bild ist reinschreiben, dass Du akt. krank bist

Pepe88 
Fragesteller
 22.05.2023, 16:09

Ich gebe in meinen Bewerbungen an dass ich aktuell hier angestellt bin, was ich ja auch noch bin...nur krankgeschrieben. Insofern sich der potenzielle neue AG die Website ansieht, um sich hier zu informieren, bin ich hier nicht mehr zu finden. Daraus könnte mir ein Nachteil entstehen. Es handelt sich bei der Krankschreibung sowieso schon um eine Situation, in die ich unverschuldet geraten bin und der AG seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist. Mich vorzeitig von der Website zu nehmen, empfinde ich hier nicht zusätzlich als nicht besonders fürsorglich. Meines Wissens darf man das erst nach offizieller Kündigung.

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Alarm67  22.05.2023, 16:15
@Pepe88

"Meines Wissens darf man das erst nach offizieller Kündigung."

Nö, falsches Wissen!

Und sorry, wie oft bin ich auf einer Homepage, wo dann mir bekannte Leute entweder ganz fehlen und/oder nur das Bild.

Ich habe dann nicht automatisch gedacht, dass das was negatives zu bedeuten hat!

Du redest dir da was ein, was so nicht stattfindet.

Und ob die überhaupt auf die Homepage gehen, sei erst recht mal dahin gestellt. Ob die dafür die Zeit/Lust haben???

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FrauEichhorn  22.05.2023, 20:52
@Pepe88

was meinst du denn, wie viele Arbeitgeber überhaupt langeweile genug haben, auf irgendwelchen Website nach Fotos zu suchen, auf denen Mitarbeiter künstlich grinsen? Das juckt doch niemanden. Interessieren wird die Vorlage deines Zwischenzeugnis, welches du dir beim Ag anfordern solltest. Nur das ist ja eine offizielle Bescheinigung

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