Da das Einwurfeinreiben bisher durch die Post nicht zugestellt wurde?

2 Antworten

Du hättest ein Einschreiben Rückschein aufgeben sollen , um eine Benachrichtigung zu erhalten .

Wahrscheinlich wurde die Annahme verweigert , und es ist deshalb zurückgekommen

Alarm67  03.07.2023, 07:39

Ein Einwurfeinschreiben muss nicht angenommen werden, wird einfach in den Briefkasten geschmissen und gilt dann als zugestellt.

Einen Sendungsnachweis gibt es hierfür ebenfalls.

Ein Einschreiben/Rückschein kann abgelehnt werden, gilt dann als nicht zugestellt, weshalb man dieses eigentlich nicht nehmen sollte, ein Einwurfeinschreiben ist das besserer Mittel!

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Du bist also ein Mieter der eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bekommen hat. Dieses Schreiben ist Dir am 1.Juli persönlich durch den Vermieter zugestellt worden.

Unklar ist, ob dieses Schreiben vorher schon einmal durch Einwurfeinschreiben versendet wurde.

Das hat in Bezug auf die Kündigungsfrist Bedeutung. Die beginnt erst mit Zugang der Kündigung.

Da dem Vermieter kein Zugangsnachweis vor dem 1.Juli möglich ist, beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem 1.Juli.

Alles weitere braucht Dich an sich nicht zu interessieren. Nur ergänzend daher der Hinweis, dass sich unsere Post in einem äußerst desolaten Zustand befindet. Ich selber habe erlebt, dass mir keine Mitteilung über die Zustellung von Einschreiben erstattet wurde obwohl diese unzweifelhaft zugegangen waren. Umgekehrt habe ich schon Einschreiben in meinem Briefkasten gefunden die nicht an mich adressiert waren. Vielen Briefträgern ist heute alles egal. Hauptsache weg den Kram.

Andri123  03.07.2023, 08:00

Die Vermieterin meint, die Kündigung bereits am 31.5. unter Zeugen in den Briefkasten geworfen zu haben.

Diesen Weg der Zustellung hat sie aber nicht etwa gewählt, um beim Zustelldatum etwas zu mogeln, nein, eine postalische Zustellung mit neutralem Zustellnachweis war ja angeblich nicht möglich.

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Privatier59  03.07.2023, 08:43
@Andri123

Das verstehe ich aber anders, siehe die Anmerkung des Fragestellers. Das Schreiben lag erst am 1.7. im Briefkasten.

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Andri123  03.07.2023, 08:46
@Privatier59

Ja, das ist wohl die Tatsache.

Die Vermieterin behauptet aber per Vermerk auf dem Umschlag, den Brief unter Zeugen bereits am 31.5. eingeworfen zu haben.

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