Bruder hat Angst dass alles dem Sozialamt zukommt?

4 Antworten

Für eine komplette Beruteilung müsste man erstmal wissen, was beurkundet (nicht beglaubigt) wurde.

Ich vermute, dass es keine Aufteilung in Wohnungseigentum gab, sondern jeder von Euch die ideelle Hälfte des Grundstücks bekommen hat, mit einem Sondernutzungsrecht an der jeweiligen Wohnung.

Damit wäre seine Hälfte nahezu unverwertbar, zumindest solange die Gattin lebt und das Wohnrecht in Anspruch nimmt. Danach würde man verlangen, dass er die Wohnung vermietet, um die Einnahmen zu verwerten.

Sollte er Sterben bekommst Du große Problem, denn der Vertrag scheint ohne Hilfe eine Steuerberaters gemacht worden zu sein und Du als Erbin musst einen Haufen Erbschaftsteuer zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das hätte doch NULL mit einer Enteignung zu tun!!!

Wenn man solche Begriffe verwendet, sollte man um deren Bedeutung wissen!!!

Sorry aber das ist Blödsinn. Wenn dein Bruder die Kosten für das Heim nicht tragen kann, wird sein Vermögen - wenn überhaupt - verwertet. Die Wohnung würde dann also verkauft und keinesfalls enteignet. Vom Erlös kann das Heim dann erstmal wieder bezahlt werden. Ob sich dann mit dem Nießbrauch überhaupt ein Käufer findet, kann man nicht einschätzen.

Kirstine 
Fragesteller
 03.09.2023, 22:12

Ohaa ,sorry aber warum ist das Blödsinn,es beschäftigt uns halt. Aber Dankeschön für die Antwort. Jetzt weiß ich Bescheid. Also ist seine Angst nicht unbegründet

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UndertakerOWL  03.09.2023, 22:33
@Kirstine

Doch. Weil es nicht ansatzweise etwas mit Enteignung zu tun hat. Das jemand sein Vermögen für die Heimunterbringung aufbrauchen muss, ist völlig logisch und selbstverständlich.

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Ja meinst du der Steuerzahler kommt für die Heimkosten auf , das Sozialamt streckt eventuell die Kosten vor , holt sich aber alles , auch den Hausanteil , zurück , um die Heimkosten zu decken .

Woher ich das weiß:Recherche