Bosch inkasso?

2 Antworten

Es wurde keine Datenabfrage gemacht und ich hatte erklärt das ich die Tochter bin ,die eben im Auftrag mit Vollmacht handle.

Und wie hast du die Bevollmächtigung nachgewiesen? Wenn keine Vollmacht vorliegt, ist es vollkommen normal und absolut korrekt, dass du keine Auskünfte erhältst.

Aus dem Schreiben des Inkassobüros sollte bereits hervorgehen, wer der Gläubiger ist und worum es (grob) geht. Wenn nicht, fragt man schriftlich nach (Brief, E-Mail oder Fax). Wenn die Geld sehen wollen, werden die schon mit Informationen um die Ecke kommen müssen. Eine ordnungsgemäße Vollmacht solltest du deinem Schreiben natürlich beifügen, wenn du im Namen deiner Mutter handelst.

Dies hat die Dame wohl überhört, als ich es erneut anmerkte, wurde die Frau unhöflich und drohte mir mit einer Datenschutzklage, die wohl bis zu 10000€ für mich kosten sollte.

Das kannst du getrost ignorieren.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
MeaVita 
Fragesteller
 01.06.2021, 19:49

Hallo und Danke für Ihre Antwort

Ich hatte dort angerufen um eben rauszufinden worum es bei der Forderung geht meiner Mutter wurde nur ein Betrag genannt kein Grund woraus die Schuld entstanden sei.

Werde diese Forderung nun Anwaltstechnisch prüfen lassen und entsprechende dann Schritte einleiten.

LG

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Answer123  01.06.2021, 20:07
@MeaVita

Bitte als juristischer Laie nicht mit Inkassobüros telefonieren. Schon gar nicht mit solchen eher fragwürdigen. Das ist Selbstmord!

Das Inkassobüro muss ja zumindest mal angegeben haben, wer denn der Gläubiger ist...

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