Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

2 Antworten

vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Dummerweise hast du KEIN Widerrufsrecht!

das Widerrufsrecht gilt für Verbraucher. Du wolltest eine Gewerbeanmeldung tätigen, somit UNTERNEHMER!

Die von dir genannte Domain wird zum Verkauf angeboten und hat keinen eigenen Inhalt mehr. Sicher, dass das die richtige Adresse ist?

In gesamt klingt das sehr nach Abzocke. Finger weg von irgendwelchen privaten Internetseiten, die für einen Behördengänge erledigen möchten. Das ist in der Regel reiner Betrug, im besten Falle noch legale Abzocke ("zahle viel Geld dafür, dass du die Daten an uns übermittelst, die wir dann an die Behörde übermitteln" oder so ähnlich). Trotzdem können aus solchen Maschen rechtswirksame Verträge resultieren. Besonders, wenn du nicht als Verbraucher, sondern als Kaufmann auftrittst.

Hast du einen Button "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" o. ä. betätigt?

Wenn ja, hast du ein Problem. Die Zahlungsart "Vorkasse" bedeutet. nicht, dass der Vertrag erst mit deiner Zahlung zustande kommt, sondern vielmehr dass du dich vertraglich verpflichtet, beim Vollzug des Vertrages in Vorleistung zu gehen. Der Vertrag dürfte rechtswirksam abgeschlossen worden sein.

Ein allgemeines Rücktrittrecht kann ich hier nicht erkennen.

Auch das Bestehen eines Widerrufsrecht würde ich hier bezweifeln. Inwieweit du doch als Verbraucher aufgetreten sein könntest, müsste ein geeigneter Fachanwalt prüfen und ggf. vor Gericht verargumentieren. Das kann ich nicht beurteilen.

Ich würde dir empfehlen, vorsorglich den Vertrag aufgrund von § 119 und § 123 BGB anzufechten.

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