Veräusserungsgewinn von Eltern übernommenen Ackerland fällig?

1 Antwort

Ich versuche mich mal in "Sachverhaltsobduktion."

Ich habe im Jahr 2005 von meinen Eltern ca. 4ha an Ackerland überschrieben bekommen

Eine Schenkung von dem Grundstück?

und mich im Gegenzug dazu verpflichtet, im Todesfall der Eltern ca. 14000 Euro an meine Geschwister auszuzahlen

Schenkung unter Auflagen?

Will ich jetzt dieses Ackerland verkaufen (bin selbst kein Landwirt)

Problemlos, es ist Dein Land.

Nun wird es problematischer.

Was ist mit dem Land seit 2005 geschehen?

War es als Ackerland verpachtet?

War es Brachland?

Ist der Betrieb der Eltern seinerzeit in 2005 aufgelöst worden udn Das Ackerland, vom Land- und Forstwirtschaftlichen Vermögen ins Privatvermögen überführt worden?

Das wird in Sachverhalt nicht dargelegt und lässt sich so auch nicht ermitteln.

Danach richtet sich aber auch, ob Du LuF Vermögen verkaufst, oder LuF Vermögen ins Privatvermögen überführst, oder (im günstigsten Fall) Grundstück(e) die schon von den Eltern (vor 2005) ins Privatvermögen überführt wurden, nach Ablauf von 20 Jahren nach der Auflösung des LuF Betriebes, steuerfrei (also kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG), somit ohne Einkommensteuerbelastung verkaufen kannst.

nach Ablauf von 20 Jahren nach der Auflösung des LuF Betriebes, steuerfrei

Tippfehler, natürlich 10 Jahre.

0