Bezahlung der KfZ-Steuer bei unterjähriger Anmeldung

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Du meinst wohl, ob du auch für die bereits vergangenen Monate des Jahres die Kfz Steuer bezahlen mußt. Natürlich bezahlst du die Steuer erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Wenn du die KFZ Prämie an die Versicherung jährlich im vorhinein bezahlst, dann zahlst du auch die Steuer jährlich im vorhinein, da diese von der Versicherung gemeinsam mit der Prämie eingehoben wird. Wenn du monatliche Zahlung vereinbart hast, dann gilt das auch für die Steuer, allerdings zahlst du dann einen Zuschlag für die Steuer.