ALG2: Nachweis der tatsächlichen Fahrtkosten statt km-Pauschale - was beachten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde auch anraten, erst den Arbeitsvermittler zu fragen, ob die tatsächlichen Kosten überhaupt gezahlt werden. Falls ja: Errechnung von tatsächlichen KFZ-Kosten ist nur für ein Kalenderjahr und auch erst nach Ablauf dessen möglich. Monatsweise Aufstellungen sind nicht aussagekräftig. Es müsste ein Fahrtenbuch geführt werden, da auch ein Teil der Kosten auf Privateinsatz des Autos entfallen werden. Zum Thema Fahrtenbuch findest Du hier in diesem Forum abendfüllende Unterhaltungen.

Vielen Dank noch für den Tip! Möchte hier kurz eine "Erfolgsmitteilung" abgeben:

Ich habe das in etwa so gemacht, allerdings nicht den Arbeitsvermittler gefragt, sondern Aufstellung und Fahrtenbuch zusammen mit dem Weiterbewilligungsantrag abgegeben. Wegen einer größeren Reparatur, die mit in die Kosten eingeflossen ist, bekome ich nun fast 3 x soviel für den gefahrenen km als mit der Pauschale.

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Ich kenne es aus meiner Erfahrung nur, daß das Jobcenter Pendelfahrten zahlen kann und zwar werden hierbei 0,20 Euro je gefahrenen km bezahlt. Solltest Du mit öff. Verkehrsmitteln fahren, werden diese Kosten erstattet.