Bewerbungskosten der Tochter bei Steuererklärung der Eltern abzugsfähig?
Meine Eltern erstellen derzeit gerade ihre Steuererklärung für das Vorjahr. In 2009 musste ich mich bereits mehrfach für meine Ausbildungsstelle in 2010, die ich ja bereits angetreten habe, bewerben. Da ich damals ja noch kein eigenes Geld verdient habe, übernahmen meine Eltern die Kosten dafür. Es waren auch einige längere Fahrten mit dem PKW notwendig. Können meine Eltern die angefallenen Kosten in ihrer Steuererklärung geltend machen? Wenn ja, wo wären diese anzugeben?
2 Antworten
Nein, die Kosten stehen nicht in Zusammenhang mit einer Einkunftsart. Sie stehen auch nicht im Katalog der Sonderausgaben. Außergewöhnliche Belastungen sind es auch nicht, von daher "nada".
So isses. Die Tochter ist eben nicht "die Eltern". Diese einfache Tatsache ist meiner Ansicht nach mehr zu kommunizieren...
Nein, @Meandor hat (natürlich) vollkommen recht.
Ein kleiner Tipp, auch wenn er vermutlich keine Wirkung entfaltet. die Kosten haben bei Dir ein negatives Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit ausgelöst. Dieser Verlust wäre vortragsfähig.