Bewerbungskosten der Tochter bei Steuererklärung der Eltern abzugsfähig?

2 Antworten

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Nein, die Kosten stehen nicht in Zusammenhang mit einer Einkunftsart. Sie stehen auch nicht im Katalog der Sonderausgaben. Außergewöhnliche Belastungen sind es auch nicht, von daher "nada".

EnnoBecker  19.10.2010, 21:14

So isses. Die Tochter ist eben nicht "die Eltern". Diese einfache Tatsache ist meiner Ansicht nach mehr zu kommunizieren...

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Nein, @Meandor hat (natürlich) vollkommen recht.

Ein kleiner Tipp, auch wenn er vermutlich keine Wirkung entfaltet. die Kosten haben bei Dir ein negatives Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit ausgelöst. Dieser Verlust wäre vortragsfähig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986