kann man eigentlich die Fahrtkosten eines Schülers auch bei der Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wir bekommen vom land / kreis siegen das fahrgeld unserer tochter sogut wie komplett zurückgezahlt. man muss sich die kosten und den schulbesuch durch die jeweilige schule bestätigen lassen und dann beim zuständigen kreis beantragen.

frag beim zuständigen kreis mal nach. die werden dir bestimmt helfen können.

Das fällt leider in den Bereich Kindergeld/Kinderfreibetrag udn ist damit abgegolten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986