Besteuerung Privatentnahmen GmbH?
Moin moin.
Frage: Meine Firma
- GmbH.
- Alleiniger Geschäftsführender Gesellschafter.
- Zahlt sich kein Gehalt.
Wenn ich 100.000.- Gewinn erziele, zahle ich ca. 30.000.- Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Bleiben 70.000.- . Euro.
Wenn ich diese entnehme- Privatentnahme/Darlehen, muss ich die 27.5 Prozent Quellensteuer und Soli nicht auf 70.000.- Euro zahlen, sondern auf 1.5 x 70.000.-…warum ist das so. ? Check ich nicht . Und mein Stb kann das seit Jahren nicht plausibel erklären.
Lg und Dank.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Der Kollege der Dich berät, scheint entweder wenig Erfahrung mit GmbHs zu haben, oder Ihr redet aneinander vorbei.
Wenn ich diese entnehme- Privatentnahme/Darlehen, muss ich die 27.5 Prozent Quellensteuer .........
WEnn Dir die GmbH ein Darlehen gibt, fällt gar keine Steuer an.
Aber anscheinend soll es um eine Gewinnausschüttung gehen. Dafür ist ein Gesellschafterbeschluss notwendig.
- Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Gehalt arbeitet und dies nicht nur in der absoluten Anfangszeit, geht er erhebliche stzeuerliche Risiken ein.
- Alle Vereinbarungen zwischen einer GmbH udn einem beherrschenden GesellschafterGeschäftsführer müssen sein wie unterfremden Dritten. Wen kennst Du, der ohne eine klare Vergütungsvereinbarung für eine GmbH tätig wäre?
- Die Gewinnausschüttung ist entweder mit der Abgeltungssteuer belastet, aber auch das Teileinkünfteverfahren (60 % der Ausschüttung mit persönlichem Steuersatz) ist möglich.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986