Ltd. macht sich vom Acker - Verlustvortrag?

1 Antwort

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  1. Die VErbindlichkeiten gehen im Zweifel tatsächlich auf den Gesellschafter über.

  2. Die Verlustvorträge sind m. E. weg weil es ja Verlustvorträge in der Körperschaftsteuer sind und der Gesellschafter Einkommensteuer zahlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dankesehr. Aus § 3 Abs. 1 UmwStG kannst du in Bezug auf die Verlustvorträge auch nichts anderes herauslesen?

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@blackleather

§ 3 hat bei mir nur einen Absatz.

Meinst Du, die Auflösung der stillen Reserven und damit die Verlustvorträge verbrauchen? Ja, da stimme ich zu.

Ich meinte was anderes, den Abzug nach 10 d, den sehe ich auf keinen Fall.

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