Besteuerung Gewinnausschüttung polnische Sp. z o.o.
Hallo Zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der aktuellen Besteuerung von Gewinnausschüttungen in einer polnischen Sp. z o.o. an eine dt. Mutter?
Es scheint nun gewisse Sonderegeln zu geben. Meine Situation: polnische Sp. z o.o. soll an deutsche GmbH (mehrheitsbeteiligt) einen Teil des Gewinns ausschütten und den Rest vortragen. In Polen müssen wohl einmal Steuern (fixe Prozentzahl) und dann in Deutschland ebenfalls noch einmal bezahlt werden.
Etwas verunsichert werde ich durch die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie.
Falls jemand Erfahrungen oder Tipps hat. Ich bin sehr dankbar.
Viele Grüße Alex
1 Antwort
Die Inhalte von Wikipedia treffen eigentlich genau Deine Frage "polnische GmvH und deutsche Muttergesellschaft. Vielleicht hilft Dir das:
Die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vom 23. Juli 1990, 90/435/EWG, ABl. 1990, L 225/6-9)[3] ist eine EG-Richtlinie. Sie trat zum 30. Juli 1990 in Kraft und regelt die Besteuerung von Dividendenzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Voraussetzungen 2 Ziele und Rechtsfolgen 3 Umsetzung in deutsches Recht 4 Weblinks 5 Einzelnachweise/Quellen
Voraussetzungen [Bearbeiten] Schuldner und Gläubiger der Zahlungen müssen in zwei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaften sein. Eine Mindestbeteiligungsquote des empfangenden Unternehmens in Höhe von 10% am Kapital des Unternehmens (bis 2006: 20%; bis 2008: 15%), das die Zahlungen leistet, wird vorausgesetzt. Wird alternativ eine Berechnung nach Stimmrechten vorgenommen, so kommt eine Mindestbesitzzeit von zwei Jahren hinzu. Auch Beteiligungen über eine im Sitzstaat der Tochtergesellschaft ansässige Betriebsstätte werden begünstigt.
Ziele und Rechtsfolgen [Bearbeiten] Grundsätzlich soll eine Mehrfachbesteuerung grenzüberschreitend gezahlter Dividenden vermieden werden.[4]
Die Tochtergesellschaft wird gemäß den Regelungen des Staates besteuert, in dem sie ansässig ist, diesem steht das volle Steueraufkommen zu. Er darf allerdings bei der Ausschüttung der Dividenden keine Kapitalertragsteuer erheben. Dem Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft obliegt die Vermeidung der Doppelbesteuerung: Er kann für die Dividendenzahlungen entweder die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode anwenden.
Für genauere Infos müsstest Du eventuell einen Anwalt für ausländisches Gesellschaftsrecht befragen.