Besteuerung bei Praktikum In Österreich, Hauptarbeitgeber währenddessen in Deutschland?

2 Antworten

Du gehst zu Deinem Wohnsitzfinanzamt und lässt Dir eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen. Die legst Du Deinem Praktikumsarbeitgeber vor. Er wird keinen Steuerabzug vornehmen. In Deiner Einkommensteuererklärung gibst Du das Einkommen dann über die Anlage "N-AUS" an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Zenze 
Fragesteller
 25.07.2017, 09:47

Die Dame im Finanzamt meinte zu mir, dass dies Angelegenheit der österreichischen Behörden sei, und dass ich sehr wohl Steuern in Österreich zahlen müsse. Auch der Arbeitgeber kennt sich hier nicht aus und kann mit der A1 Bescheinigung (Sozialversicherungsbeiträge) und der Ansässigkeitsbescheinigung nichts anfangen =/

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Hallo,

wenn man Entgelt aus Deutschland und gleichzeitig aus Österreich erhält, sollte man diese Stelle bei Sozialversicherungsfragen kontaktieren:

www.dvka.de

Dort sitzen Experten für Sozialversicherungsprobleme mit Bezug auf zwei EU-Staaten.

Gruß

RHW