Besteht ein Pflichtteilanspruch unter Cousinen, wenn nur eine Cousine Alleinerbin ist?

3 Antworten

Noch mal klar und deutlich: Es gehen gehen leer aus, die nicht als Erbe eingesetzt wurden. Cousins und Cousinen gehören nicht zum ersten Verwandschaftsgrad und sind somit auch nicht pflichtteilberechtigt.

Ein sogenanntes gesetzliches  "Pflichtteil" unter Cousin/Cousinnen gibt es nicht ! 

Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmt das BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

Cousinen sind es nicht.

wfwbinder  30.12.2015, 08:43

Kurz, knapp, perfekt, Da kann man sich jede Ergänzung ersparen.

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gabygretel 
Fragesteller
 30.12.2015, 09:08
@wfwbinder

Meine verstorbene Cousine hat nur noch ihre Cousinen als nächste Verwandten

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Privatier59  30.12.2015, 09:23
@gabygretel

Das spielt doch keine Rolle. Die Cousine hat eine davon als Erbin eingesetzt. Da die anderen Cousinen nicht als Erbe eingesetzt wurden und ihnen auch kein Pflichtteil zusteht, gehen sie leer aus.

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