Besteht ein anspruch auf das am 1.7.2023 beginnende weiterbildungsgeld bei umschulung auch mit übergangsgeld?

1 Antwort

Nein, nicht von dieser Stelle. Ob überhaupt ein Anspruch besteht, läßt sich aus Deinem Geschreibsel nicht herauslesen, dazu fehlen einfach Angaben. Die gleiche Umschulung zu machen, ist nicht gleichzusetzen damit, daß man das gleiche Geld bekommt.