Verwandte Themen

Wie erfolgt Nettoentgeltberechnung für Übergangsgeld aus Bruttoentgelt?

Hallo,

ich habe den Bescheid des Übergangsgelds von der DRV mit der Anlage "Ermittlung des Brutto- und Nettoarbeitsentgelts im Zusammenhang mit beitragsfreier Entgeltumwandlung" erhalten. Diese Anlage und meine Entgeltabrechnung für den relevanten Monat habe ich zum Abgleich des monatlich ungekürzten Brutto- und Nettoarbeitsentgelts sowie die Entgeltabrechnungen zum Abgleich des Betrags des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufenden Arbeitsentgelt vorliegen. Die Berechnung auf dem Blatt verstehe ich, um jedoch zu erkennen, ob es passt, muss ist noch die Ausgangsbasis, sprich die vom Arbeitgeber übermittelten Werte mit den Entgeltabrechnungen abgleichen.

Der Betrag des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufenden Arbeitsentgelt und das monatliche ungekürzte Bruttoarbeitsentgelt konnte ich auf den Cent aus den Entgeltabrechnungen berechnen. Beim monatlichen ungekürzten Nettoarbeitsentgelt gelingt mir dies nicht.

Daher nun meine Frage, ob mir jemand helfen kann:

Relevanter Entgeltmonat ist 02/2016. Gemeldet als ungekürztes Bruttoarbeitsentgelt ist das Monatsentgelt 02/2016 plus eine Nachberechnung in 03/2016 für 02/2016 und eine Nachberechnung in 06/2016 für 02/2016. Wie erwähnt habe ich eine Punktlandung, wenn ich alle laufenden Bruttoentgelte für 02/2016 addiere.

Ich bin nun davon ausgegangen, um auf das ungekürzte Nettoarbeitsentgelt zu kommen, muss ich laufende Lohnsteuer, Soli, Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gemäß der Entgeltabrechnungen betreffend 02/2016 vom ungekürzten Bruttoarbeitsentgelt abziehen.

Liege ich da falsch?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus und beste Grüße

arbeitgeber, Übergangsgeld, Brutto, Netto

Meistgelesene Fragen zum Thema Übergangsgeld