Berufsunfähikeit als Zimmermann festgestellt . Verweisungstätigkeit Hausmeister zumutbar?

7 Antworten

Auf Grund der unklaren Inhalte zum Versicherungsvertrag, ist hier ist ein RA, Spezialgebiet Berufsunfähigkeitsversicherungen, gefragt ! 

Da kommt ihr mit einem einfachen Widerspruch ( den würde ich primär trotzdem einlegen )  nicht weiter.

Primus  20.05.2015, 12:10

Den Widerspruch sofort mit dem Zusatz "Begründung folgt später " einlegen, damit keine Frist verstreichen kann.

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Hanseat  20.05.2015, 12:12

Es gibt keinen Versicherungsvertrag, nur das SBG VI. Hier ist ein RA mit Spezialisierung Sozialrecht gefragt.

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Wir waren beim RA des VdK. Er fordert die Unterlagen an, die zu der Entscheidung "Hausmeister" geführt haben und legt danach Widerspruch ein mit ausführlicher Begründung! Er meinte der Beruf Hausmeister ginge gar nicht, weil er auf Leitern steigen muss, an elektrischen Leitungen arbeiten muss usw. Das darf er gar nicht! Er meinte wir hätten gute Chancen! Gleichzeitig möchte er den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente ausweiten! Melde mich wieder wenn ich mehr weiß! Jule 6222

Ich stimme vulkanismus zu. 

Ihr solltet sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und dazu die Hilfe eines Sozialverbandes in Anspruch nehmen. Dieser kostet nur wenig Geld und unterstützt Euch bis hin zur Klage vor dem Sozialgericht.

Oder aber ihr schaltet direkt einen Anwalt ein, sofern eine private Rechtsschutzversicherung besteht.

Im Alleingang werdet Ihr nicht weit kommen.

cyracus  21.05.2015, 01:51

Hallo Primus, schön Dich zu lesen.

In diesem Fall würde ich mich an den Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung (DSD) wenden, der vielen Hartz IV-Beziehern hilft. (Hab zwei Links dazu hier reingegeben.)

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Primus  21.05.2015, 16:31
@cyracus

Hallo cyracus,

Danke gleichfalls ;-))

Dein Vorschlag kann auch nicht verkehrt sein. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass der Sozialverband mir zu meinem Recht verholfen hat.

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cyracus  22.05.2015, 01:35
@Primus

Die Sozialverbände kosten was (Jahresbeitrag), der DSD macht es kostenlos.

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Hmmn, SGB VI § 240 Abs. 2 besagt (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit):

"Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.

Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen."

Auf den zweiten Absatz wird sich die DRV beziehen. Jetzt wäre zu klären ob Ihr Mann tatsächlich die Fähigkeiten und Kräfte hat, die Tätigkeit als Hausmeister für min. 6 Std. auszuüben. GGf. wäre zu klären ob tatsächlich durch Leistungen gem. SGB IX (= Reha und Teilhabe behinderter Menschen) Ihr Mann in die Lage versetzt werden könnte, die Tätigkeit als Hausmeister ausüben zu können.

Ein Widerspruch erscheint mir nicht abwegig, es könnte aber ohne fachliche (= fachanwältliche) Hilfe sehr schwieirig werden.

Eine Rechtsschutzversicherung (Bereich Privat-Rechtsschutz, Leistungsgebiet Sozialgerichts-Rechtsschutz) würde, wenn vorhanden, zumindest eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen abdecken, manche Tarife decken auch schon vorgerichtliche Streitigkeiten ab.

Die Epilepsie ist eine Erkrankung, bei der - unter anderem - das Gehirn teilweise mit viel zu wenig Sauerstoff versorgt wird und es infolgedessen zu Krampfanfällen des ganzen Körpers kommt. Man kann mit starken Medikamenten zwar gegensteuern, jedoch Krampfanfälle kann man leider dadurch nicht ganz verhindern. Das ist sehr unangenehm und auch sehr leidvoll für den Betroffen und alle Angehörigen und Freunde !

So wie es dargestellt ist, bekam Dein Mann die Epilepsie erstmals erst vor kurzem und hatte sie anfangs als Zimmermann noch nicht, ist das richtig ?

Da die Epilepsie eine schwerwiegende Einschränkung des Lebens ist, finde ich einen GdB von 50 % viel zu gering. Meines Erachtens wären mind. 80 % angemessen ! Ich würde hier einen Folgeantrag stellen.

Was die halbe Erwerbsminderungsrente (weniger als 6 h pro Tag arbeitsfähig) betrifft, würde ich jeden handwerklichen Beruf epileptisch-bedingt als unmöglich ausführbar ablehnen.

Ich würde sogar die volle Erwerbsminderungsrente (weniger als 3 h pro Tag arbeitsfähig) für Deinen Mann in Erwägung ziehen.

Da er schon zu 50 % schwerbehindert ist, würde ich mir zuerst die Epilepsie durch einen Facharzt schriftlich attestieren lassen und dann damit als Erstes zu entsprechenden Fachleuten gehen, die sich mit der SV, Spezialgebiet RV auskennen, z. B. Sozialverbände (VdK ...), die örtliche Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für SV, speziell dem Rentenrecht.

Viel Glück !