Hallo, ich bekomme seit ca.4 Jahren BU! Jetzt wurde noch Schlafapnoe festgestellt und ich werde in 4 Wochen am Knie operiert! Muss ich das meiner BU melden?

5 Antworten

Im Grunde geht es darum, dass, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, Du verpflichtet bist, daran mitzuwirken, dass die Versicherung ihn beurteilen und ggf. die Schadenshöhe feststellen kann. Da Du bereits als berufsunfähig anerkannt bist, hast Du das offenbar seinerzeit getan.

Ich vermute, das es eher darum geht, dass Du anzeigen musst, wenn Du wieder fit bist. Von daher denke ich, dass Du nichts melden musst. Da ich aber keine Juristin bin und es nicht genau weiss: ruf doch bei der Versicherung an und frag nach. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

nein. Weitere Verschlechterungen des Zustandes muss man nicht melden. Mit § 28 Abs. 4 VVG hätte das nur zu tun, wenn es eine Verpflichtung gäbe.

Viel Glück

Barmer

Würde ich auf jeden Fall melden, kann sich auf die Versicherungsleistungen auswirken, selbst wenn nicht, diese BU möchte auch wissen was aktuell los ist.

Tja,wenn das so einfach wäre ! Es gibt da so ein Pharagraph,den ich nicht so ganz verstehe ??
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall !!! Vielleicht,kann mir da jemand was zu sagen ???

Dass du dann noch berufsunfähiger wärest als ohnehin schon?