BerlinerTestament, Mutter verstorben, Stiefvater erbt?

1 Antwort

In dieser Situation solltest Du besser Deinen Pflichtteil geltend machen. Es sieht nämlich alles danach aus, als ob vom Kaufpreis später nichts mehr übrig bleiben könnte.

Der befreite Vorerbe darf zum Erbe gehörende Immobilien verkaufen. Er müßte allerdings die Gegenleistung dann so anlegen, dass sie für den Nacherben erhalten. Nur, wie soll der Nacherbe das kontrollieren können zu Lebzeiten des Vorerben?

Bei den persönlichen Gegenständen würde ich dem Stiefvater Schadensersatzansprüche androhen. Einfach vernichten darf ein Vorerbe Nachlaßgegenstände nämlich nicht:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2138.html