Ich bekomme Erwerbsminderungsrente zu 100% auf Zeit und private BU-Rente. Hat die private Versicherung das Recht auf Einsicht in meiner Steuererklärung?

3 Antworten

Du darfst Dich durch die BU-Rente nicht bereichern. Sprich: die BU-Rente darf nicht höher sein als Dein früheres Einkommen. Und das lässt sich am besten mit einer Steuererklärung überprüfen. Also: ja.

Nur steht in der aktuellen Steuerklärung nicht das frühere Arbeitseinkomnen.

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Ja möglich, der BU-Versicherer kann im Rahmen der Nachprüfung so etwas verlangen.

Dieses "Verlangen" nennt sich auch  Mitwirkungspflicht. 

Wird dieser Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, liegt möglicherweise eine Vertragsverletzung nach den AGB´s vor, die den Versicherer dann von weiteren Leistungen freistellen kann.

Mit der Einsichtnahme in den Steuerbescheid wird kontrolliert, ob Nebeneinkünfte erzielt wurden, wie z.B. geringfügige Beschäftigungen. Dies aus dem einfachen Grund, ob z. B. auf eine abstrakte Verweisungsmöglichkeit vertraglich verzichtet wurde. 

Immer nach dem Motto " Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser " !  Kurz, es kommt auf die AGB der jeweiligen BU-Versicherung an die du dir genauer ansehen solltest. 

Steht diese Klausel in deinem Versicherungsvertrag?