Bekomme seit 2015 witwenrente, habe eine behinderte Tochter 90% und Pflegestufe 2.,sowie einen Sohn der im 1. Lehrjahr ist , welch Steuerklasse?

2 Antworten

Hallo Conny2906,

im Jahr des Todes des Ehepartners und auch im Folgejahr wird man in die günstigere Steuerklasse 3 oder (als Alleinerziehende/r) in die Steuerklasse 2 eingeordnet. Nach Ablauf dieser Zeit stellt das Finanzamt automatisch auf die Steuerklasse 1 um.

Wenn du alleinerziehend bist, musst du dann selbst die Änderung deiner Steuerklasse 1 auf Steuerklasse 2 beantragen.

Stirbt der Ehepartner, wird die verwitwete Person für eine bestimmte Zeit in die für sie günstigere Steuerklasse 3 eingeordnet, obwohl sie vom rechtlichen Standpunkt als Alleinstehende zu betrachten und damit der Steuerklasse 1 zuzuordnen wäre.
Steuerklasse 3 gilt im Jahr des Todes des Partners sowie im Folgejahr. Anschließend muss die Witwe die Steuerklasse wechseln.
Eventuell ist Steuerklasse 2 günstiger als Steuerklasse 3, sofern der Witwe der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Ein entsprechender Wechsel hin zu Klasse 2 anstelle zu 3 muss beim Finanzamt beantragt werden.
Alleinerziehende Personen, die mindestens ein Kind zu erziehen haben und dafür Kindergeld beziehen können, erfüllen in den meisten Fällen die Voraussetzungen für eine Einordnung in die Steuerklasse 2. Diese Steuerklasse ist mit zahlreichen Vergünstigungen für alleinerziehende Personen versehen, wozu unter anderem ein jährlicher Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro pro Kind gehört.

https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/witwen/

Lohnsteuerklasse 2 beantragen: https://www.steuerklassen.com/steuerklasse-2/

VG Emelina

Hallo,

Ich kann mir nur vorstellen, dass eines deiner Kinder über 18 Jahre alt (geworden) ist, denn dann wird die Steuerklasse II automatisch in die Steuerklasse I abgeändert.

Voraussetzung für Stkl 2 ......es darf *kein anderer Voll­jähriger in dem Haushalt leben*.

Wenn du aber weiterhin Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise auf einen Kinderfreibetrag hast ändert sich vorerst an der Lohnsteuerklasse II nichts.

Lohnsteuerklasse II musst du beim Finanzamt per Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" beantragen !

Wichtig für dich ! https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/behinderung/kind-mit-behinderung-diese-steuerverguenstigungen-gibt-es.html 8. Kindergeld für erwachsenes Kind mit Behinderung

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