Nur bei einer kirchlichen Trauung

3 Antworten

nein, diese Trauung wirkt weder bürgerlich rechtlich, noch steuerrechtlich, noch im Rentenrecht.

Wichtig, auch erbrechtlich ist es völlig irrelevant und hat auch bei der Erbschaftsteuer keine Bedeutung

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die kirchliche Trauung hat auf den rechtlichen Familienstand keinen Einfluß, daher seid Ihr vor dem "Gesetz" nicht verheiratet, daher ändert sich auch nichts an Eurer Steuerklasse. Da müßtet Ihr eben ausrechnen, ob nicht die Steuersparnis höher wäre - als die evtl. Witwenrente, auch beachten, wenn die Witwe versterben würde, hätte der Ehemann keinen Anspruch auf eine Witwer-Rente von ihr, da keine rechtsgültige Heirat vorlag, das sollte man wissen.

nein natürlich nicht, denn die Trauung entfacht ja keine rechtliche Wirkung (deshalb wird sie ja so geschlossen), wenn keine im Rentenrecht natürlich auch keine im Steuerrecht.