Bekomme ich Lastenzuschuss?

2 Antworten

Das wird auf jeden Fall Auswirkungen auf den Lastenzuschuß haben:

Wenn man den Sohn als Teil der Bedarfsgemeinschaft sieht wäre sein Einkommen anzurechnen.

Behandelt man den Sohn separat, dann ist doch der Ausbau des DG für ihn und nicht für ein Mitglied der dann nur noch aus 2 Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft erfolgt und dient dann gerade nicht der Bedarfsgemeinschaft.

wilees  23.06.2023, 11:28

Genau so sehe ich das auch - denn .... : in wessen Interesse wurde denn das Dachgeschoss ausgebaut?

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Schmunzel - natürlich spielt das Einkommen des Sohnes bei der Berechnung eines evtl. Lastenzuschusse eine Rolle. Denn dessen einzubringende Miete zählt auch bei Deiner Tochter und Dir als Einkommen.