Lastenzuschuss nach Überschreibung mit Wohnungsrecht neu beantragen?

3 Antworten

Es geht hier auf lange Sicht um sehr viel Geld. Da würde ich mich nicht auf die eigene Einschätzung oder die eines Laienforums verlassen.

Für den künftigen Anspruch auf Lastenzuschuss kann z.B. die vertragliche Ausgestaltung des Wohnrechts entscheidend sein. Ihr solltet einen Anwalt hinzuziehen, der dies im Hinblick auf eure Ziele formuliert. Der kann dann auch entscheiden, ob und inwieweit die Behörde zu informieren ist.

Lastenzuschusd bekommt man bei selbstbewohnten Eigentum, durch die Schenkung ist es nicht mehr ihr Eigentum.

Wohngeld erhält man, wenn man Miete zahlt, was sie auch nicht tut. Sie ist ja keine Mieterin, sie hat nur Wohnrecht.

Nach meinem Verständnis steht ihr also weder das eine noch das andere zu.

Auchaufstockendes Bürgergeld fällt weg, da sie dir eine größere Schenkung gemacht hat. Man darf sich beim Bürgergeld nicht arm schenken.

Nach meinem Verständnis erhält sie also nichts. Ich lasse mich aber gern korrigieren, wenn es jemand besser weis.

Bei Deinem Sachverhalt interessiert mich schon, warum überhaupt Lastenzuschuss gezahlt wurde, denn ein Hauseigentümer, der nur seine normalen Nebenkosten (Heizung, Müll, Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Kanal) hat, wird normaler Weise kaum Anspruchsberechtigt sein. Die Fälle, die ich kenne haben alle noch Belastungen aus einer Hausfinanzierung.

Bezüglich der frage Wohnrecht, oder Lastenzuschuss, bliebe es beim Lastenzuschuss, denn ein Wohnrecht ist ein "GRundstückgleiches Recht" und wird ja auch im Grundbucheingetragen. Die Vorschrift zum Lastenzuschuss sagt:

Der Lastenzuschuss wird ausschließlich Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.
Dem Eigentümer gleichgestellt sind Personen, die ein Erbbaurecht, eigentumähnliches Dauerwohnrecht oder ein Nießbrauchrecht innehaben.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.