Kündigung bei umfirmierung?

3 Antworten

Nein. An der Firma ist doch nichts anders als vorher.

Wenn ich heirate und dann nicht mehr Halmackenreuther heiße, sondern Schmaltz, bin ich doch trotzdem noch derselbe wie vorher, oder?

Die Umbenennung der Firma ist kein Kündigungsgrundden ein Arbeitsgericht anerkennen würde; aber eine reguläre Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden, es sei denn der Tarifvertrag sagt dazu etwas anderes.

Umfirmierung ist kein Grund. Gegen eine ordenstliche Kündigung kannst Du Dich wehren, wenn sie nicht sauber begründet ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung