Wohnung ist gekündigt per Einschreibebrief, den Vermieter nicht abholte, gilt Kündigung? Was tun?

4 Antworten

im April habt ihr gekündigt bzw. wolltet das. Nun ist Ende September. Und die Kündigung ist immer noch nicht ausgesprochen/ zugegangen. Damit kommt ihr fristgerecht nicht mehr raus.

War das Einschreiben der einzige Versuch, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen? Wie wäre es mit Telefon, eMail, persönlichem Kontakt?

Euch ist nur bekannt, dass das Einschreiben zurückkam. Ihr wisst jedoch nicht, ob der Vermieter erreichbar ist. Schwierig wird es nur, wenn der Vermieter unbekannt verzogen ist. Aber sonst?

Je nach Erreichbarkeit gibt es mehrere Stufen: Einwurfeinschreiben, Übergabe mit Zeugen etc.

Niemand ist verpflichtet, Einschreibbriefe abzuholen. Eure Kündigungserklärung ist dem Vermieter daher nicht zugegangen. Die Kündigungsfrist hat noch nicht einmal begonnen.

Kündigungen sind empfangsbedürftig. Solange der Vermieter keine Kenntnis eurer Kündigung hat, besteht unverändert Mietvertrag -O

Ihr könnt Ihm demnach entweder bis zum 02.10. das Kündigungsschreiben offen und bezeugt in die Hand drücken oder es mit Einwurfeinschreiben, das als zugegangen gilt, wenn es im Breifkasten landet, wirksam kündigen.

Auch wenn ihr 10 Jahr in dem Haus wohnt: Eure Kündigungsfrist als Mieter (!) beträgt 3 Monate es sein denn, es wurden individuell mietvertraglich 6 Monate vereinbart.

Demnach zahlt ihr entweder noch 3 oder 6 Monate Miete, BK-Vorauszahlung und -abrechnung, selbst wenn ihr zum 01.11. woanders wohnt :-(

G imager761

Ihr könnt u.U. nicht nachweisen, dass die Kündigung fristwahrend im Machtbereich des Empfängers angekommen ist, daher besteht hier die Gefahr, dass die Kündigung nicht wirksam ist.

die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate

Sie beträgt 3 Monate. Für den Mieter kann die Frist nicht verlängert werden.

imager761  27.09.2013, 08:29

Für den Mieter kann die Frist nicht verlängert werden.

Natürlich kann sie - es herrscht Vertragsfreiheit und eine übereinstimmende Vereinbarung von 6 Monaten Kündigungsfrist wäre wirksam zu treffen gewesen.

Ich vermute allerdings, dass es sich um einen Formularmietvertrag handelt und sich Auszug2 mit den verlängerten Kündigungsfristen des Vermieters geirrt hat :-)

G imager761

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