Beitragsrückerstattung?

2 Antworten

Zurückfordern kannst Du schon, aber ob die Gewerkschaft Dir alles Geld zurückzahlen wird ist sehr fraglich. Da mußt Du schon in deren Statuten schauen; dort steht genau, bis wann die IGM die Beiträge zurückerstattet.

Bist Du denn damals allen Pflichten nachgekommen, zum Beispiel der Anzeigepflicht!?!

Und wenn die was falsch gemacht haben, dann wirst Du rechtlich betrachtet, lediglich Anspruch auf eine Rückerstattung über einen Zeitraum der gesetzlichen Verjährungsfrist haben!

Freiwillig dürfen die natürlich auch mehr erstatten.