Wenn die Bearbeitung eines Hartz 4 Neuantrages drei Monate gedauert hat, muss das Jobcenter dann auch die Miete rückwirkend für diese Zeit übernehmen?
Bearbeitung von Neuantrag auf Hartz 4 dauerte drei Monate. Antragstellung war Mitte Mai 2016, Bewilligung dann Mitte August 2016. Übernimmt Jobcenter die in dieser Zeit angefallenen Mietkosten rückwirkend, wenn von meiner Seite kein Verschulden für ein solch langes Prozedere vorliegt und mein Girokonto dadurch überzogen wurde. Macht in solch einem Fall eine Klage Sinn und wie geht man dann weiter vor, Amtsgericht, Sozialgericht.? Habe bisher keinerlei Erfahrung mit diesem Jongre. Gegoogled habe ich dieses Thema natürlich, ergab aber leider keinen wirklichen Treffer. Bedanke mich im Voraus für eure Bemühungen und verbleibe mit freundlichem Gruß.
3 Antworten
Entscheidend ist das Datum der Antragstellung, also der Arbeitslosmeldung.Somit wird neben Hartz 4 ,auch die Miete und ein Teil der Nebenkosten rückwirkend gezahlt.
Vorgesehen ist die Übernahme von Zinsen für lange Bearbeitungszeiten nicht. Die Bearbeitungszeiten liegen durchschnittlich für Neuanträge bei drei Monaten und bei Widersprüchen zwischen 6 bis 12 Monaten.
Solltest Du Dich über die Möglichkeiten eines Verlangens nach Zinsen wirklich kundig machen wollen, kann ich Dir nur raten einen Fachanwalt für Sozialrecht zur Beratung aufzusuchen.
Bezüglich der Kosten der anwaltlichen Beratung steht Dir ja, da Du ja jetzt ALG II erhältst Beratungshilfe zu. Lediglich 15 € würde dann für die anwaltliche Beratung aus Deiner eigenen Tasche zuzuzahlen sein.
Dann kannst Du Dich wirklich umfassend informieren lassen, ob ein Anspruch auf Zinsen durch lange Bearbeitungszeiten entstehen kann. Abschließend noch soweit, für gerichtliche Rechtsmittel gegen Jobcenter und Sozialämter sind regelmäßig die Sozialgerichte zuständig.
Schau doch in Deinen Bewilligungsbescheid, dort steht ab welchem Zeitraum Dir welche Leistungen gewährt werden. Normalerweise werden die Zahlungen rückwirkend ab Antragsstellung vorgenommen.