Bei ebay Betrug, ab welchen Betrag Anzeige machen?

4 Antworten

Du wirfst Da Strafrecht und Zivilrecht durcheinander:

Wenn Du jemand wegen Betrugs anzeigen willst, dann gehst Du entweder zur nächsten Polizeistation oder schreibst einen Brief an die Staatsanwaltschaft.

Dein Geld wieder bekommst Du dadurch nicht.

Zivilrechtlich kannst Du eine Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren oder durch Klage geltend machen.

Mahnbescheidsanträge kann man sich im Internet herunterladen. Man muß sie aber dann ausgefüllt und unterschrieben per Post an das zuständige Amtsgericht senden. Reine Onlineanträge können nur Rechtsanwälte stellen.

Hoffentlich hast Du die Postanschrift des Verkäufers. Ohne die geht nichts.

Erstatte Anzeige bei der Polizei.

30 Euro per Mahnbescheid lohnt nicht, das Geld ist wohl weg

Eine Strafverfolgung brächte dir, selbst wenn sie betrieben und sogar zu einer Verurteilung führt, bestenfalls Genugtuung, aber kein Geld zurück.

Ein Mahnbescheid kostet vorschüssig Geld. Das siehst du auch nicht wieder, wenn beim Abzcker nichts zu holen wäre, etwa als Taschengeldempfänger oder Hartzer.

Mein Rat: Man wirft seinem guten Geld kein schlechtes mehr hinterher, wenn man nicht genau weiß, das beim Schuldner etwas zu holen ist. Bei einer Forderung von 30 EUR schon mal garnicht.

Hi,

die Postanschrift des Betrügers hat mir ebay mittgeteilt. Ich hoffe das ist bloß keine Fake Adresse. Ich frag mich halt wie da meine Erfolgsaussichten sind. Nicht das der Pleite ist und ich muss dann noch was zahlen z.B. einen Anwalt.

Privatier59  30.06.2019, 19:25

Das ist leider das Risiko und das kann Dir niemand nehmen. Vielleicht wäre es wirklich besser zunächst nur Strafanzeige zu erstatten und abzuwarten was dann passiert. Mancher Betrüger erstattet dann den Schaden um Strafmilderung zu bekommen.

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Andri123  30.06.2019, 21:43

Zumindest müßtest Du ja die Gebühr für den Mahnbescheid zunächst selbst zahlen. Das wären wohl 32,-€. Die würde ich persönlich nicht ausgeben bei der Forderung von 30,-€. Bei Erfolg würdest Du die Gebühr natürlich vom Verkäufer zurück bekommen, evtl. auch erst nach weiteren auch gebührenpflichtigen Schritten. Ich würde wohl dem Vorschlag von Privatier folgen.

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