Behauptung, Paket angenommen zu haben
Hallo Ich recherchiere grad ein wenig für eine Bekannte. Sie soll angeblich ein Paket angenommen haben, auch eine Unterschrift ist vorhanden. Allerdings ist es fraglich, ob diese Unterschrift tatsächlich von ihr stammt. Sie meint, es sei ein Gekritzel aber sie kann nun auch nicht beweisen, dass es nicht ihre Unterschrift ist (wie auch).
Nun soll sie für das Paket haften, da es beim besagten Nachbarn nie angekommen ist. Welche rechtlichen Grundlagen existieren hier? da kann ja jeder behaupten, irgendwer hätte irgendwo ein Paket abgegeben. Was kann sie machen?
Liebe Grüße, Leene
1 Antwort
Das Abliefern eines Paketes in der Nachbarschaftgeht immer einher mit einer Benachrichtigung im Briefkasten des Empfängers bei welchem Nachbarn die Sendung abgeliefert wurde. Damit ist also zeitnah sichergestellt, dass der man so etwas nicht vergessen kann. In diesem Fall spriecht einiges dafür, dass es zu Unregelmäßigkeiten durch den Paketzusteller kam. Mann kann auch nicht nur nach der Unterschrift fragen sondern auch die Uhrzeit feststellen, wann die Auslieferung erfolgt sein soll.