Kumpel zieht zu mir in Eigentumswohnung: Muss ich Miete verlangen?
Hallo zusammen,
Ich stehe gerade vor dem Fall, dass ich mit einem Freund eine Wohngemeinschaft in meiner Eigentumswohnung gründen möchte. Da alles soweit finanziell passt wollten wir nur die Nebenkosten untereinander aufteilen und es dabei belassen. Jedoch bin ich mir etwas unsicher ob und wie ich sowas bei der Steuer angeben muss. Da ich weder eine richtige Miete beanspruche noch einen Gewinn mit unserer Abmachung erziele bräuchte es eigentlich nicht angegeben zu werden. Oder müsste man aus rechtlichen Gründen fürs Finanzamt offiziell eine richtige Miete verlangen?
Außerdem wollen wir einen Mietvertrag zur Absicherung unterzeichnen damit beide Seiten für Worst-Case-Szenarien (Streit, etc.) vorbereitet sind. Würde das in Bezug auf die obere Frage relevant sein?
Kennt sich jemand von euch in diesem Bereich aus oder hat damit schon Erfahrungen gemacht?
3 Antworten
Du musst keine Miete verlangen, Du kannst den Kumpel einfach bei Dir wohnen lassen.
Wenn ihr einen Mietvertrag macht, dann aber auch dort vermerken, dass keine Miete gezahlt wird und dass er nur die Hälfte derNebenkosten trägt.
Auch klar regeln, wie der Vertrag gekündigt werden kann.
Muss ich Miete verlangen?
Nein
Du möchtest im worst case Probleme damit haben, den Kumpel der Wohnung zu verweisen? Und das für 0 oder 1 Euro Miete? Das würde ich mir ja nochmal überlegen.